Die im Entwurf des Haushaltes 2022 enthaltenen Teilergebnispläne für die Produkte

 

03           Gleichberechtigung von Frau und Mann

07           Städtepartnerschaften

16           Kulturveranstaltungen und -förderung

19           Gemeindliche Kinder-, Jugend- und Familienförderung

20           Sportanlagen

21           Sportförderung

22           Öffentlicher Personennahverkehr

37           Bürgerbüro

38           Standesamt

41           Leistungen nach dem SGB II

42           Leistungen nach dem SGB XII

43           Unterhaltsleistungen

44           Leistungen für ausländische Flüchtlinge

45           Sozialversicherung und -versorgung, Seniorenangelegenheiten

47           Wohngeld

49           Unterkünfte für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber und Wohnungslose

50           Friedhöfe

52           Kinderspiel- und Bolzplätze

55           Denkmalschutz- und Denkmalpflege

 

werden dem Rat unter Berücksichtigung der sich aus Einzelbeschlüssen ergebenden Veränderungen sowie Einbeziehung der sich hieraus ergebenden Anpassungserfordernissen zur Beschlussfassung im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2022 empfohlen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Eimers verweist auf die Sitzungsvorlage und lässt über die Produkte in der Zuständigkeit des Ausschusses einzeln beraten und mit Ausnahme von Änderungen auch insgesamt abstimmen.

 

3             Gleichberechtigung von Mann und Frau

 

Ausschussmitglied Konert regt an, ob man die verwendete Begrifflichkeit nicht in Anbetracht der Genderthematik erweitern könne.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass das Gleichstellungsgesetz des Landes NRW die Genderformulierung noch nicht aufgenommen habe. Man wolle an dieser Stelle keine Formulierung verwenden, die rechtlich noch nicht hinreichend abgedeckt sei.

 

 

07           Städtepartnerschaften

 

Es werden keine Nachfragen gestellt.

 

 

16 Kulturveranstaltungen und -förderung

Ausschussmitglied Konert erkundigt sich, was genau unter allgemeinen Zuschüssen an die Kapellengemeinde Höpingen zu verstehen sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der Gesetzgeber darunter sowohl Elemente des Brauchtums als auch kulturelle Institutionen verstehe. Die St. Anna- Kapelle in Höpingen erfülle beide Merkmale und daher werde die Kapellengemeinde bezuschusst. Herr Gottheil weist außerdem auf den Planungsbetrag von 5.000 € für die Projektförderung von Vereinen hin.

 

Kulturbeauftragte Mehlich ergänzt, dass die Kapelle auch als Kulturort diene, an dem Konzerte aufgeführt würden. Nach der Umwandlung der Gemeindebücherei Osterwick und deren Übergang in die Pfarrbücherei sei der Zuschuss von 6.000 € Teil eines Vertrages zwischen der Gemeinde und der Kath. Kirchengemeinde.

 

Hinweis:

 

Im Nachgang zur Sitzung teilt die Verwaltung folgenden Sachverhalt bezüglich des Zuschusses an die „Kapellengemeine Höpingen“ mit:

 

In dem mit der Kapellengemeinde St. Anna Höpingen und den in der Bauerschaft des Ortsteiles Darfeld wohnenden Hofnachfolgern der „Interessenten des Rezesses vom 09. Dezember 1834“ wurde am 13. Oktober 1987 – UR-Nr. 1260/1987 des Notars Dr. Alexander Thoneick, Coesfeld – ein „Vertrag im Zusammenhang mit einem durch Rezess geregelten Rückübereignungsanspruch“ geschlossen. Bei den vertragsgegenständlichen Grundstücken handelt es sich um die Schulländereien der ehemaligen Bauernschaftsschule Höpingen mit dem Gebäude der Kapelle St. Anna Höpingen.

In § 1 Abs. 3 des vorgenannten Vertrages heißt es:

„Die Beteiligte zu 3) [Kapellengengemeinde Höpingen e.V.] verpflichtet sich, die ihr aufgrund des Vertrages zukommenden Einnahmen ausschließlich für die Pflege und Unterhaltung der Höpinger Kapelle zu verwenden.“

Bei der Kapelle Höpingen handelt es sich um ein Denkmal, so dass auch eine Ansatzbildung in dem Produkt „Denkmalschutz“ möglich wäre. Durch das ehrenamtliche Engagement des Kapellenvereines gemeinsam mit den Höpingern bei der Pflege und Unterhaltung, ist die Kapelle vor allen Dingen ein traditioneller Ort der Brauchtumspflege und dementsprechend ein Kulturgut. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass dort Kulturveranstaltungen (wie z.B. Konzerte) stattfinden und eine regelmäßige Nutzung erfolgt, sollte aus Sicht der Verwaltung der vertraglich und auf Dauer angelegte Zuschuss auch weiterhin aus dem Produkt „Kultur“ geleistet werden.

 

Ausschussvorsitzender Eimers erkundigt sich, ob man bei der Gewinnung eines ehrenamtlichen Archivars Fortschritte gemacht habe.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der ehemalige Archivar Martin Holz leider bereits vor einiger Zeit verstorben sei und ein/e hauptamtlich tätige/r Nachfolger*in gesucht werde.

Bezüglich der dauerhaften Pflege und Langzeitarchivierung der Akten müsse ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Gemeinden angestrebt werden, denn Rosendahl allein werde keine volle Stelle für eine/n Archivar*in bilden können. Zudem sei mit dieser Stelle auch die Bereitstellung von Räumlichkeiten eines Archivs verbunden. Die digitalisierte Archivarbeit im Rahmen des Programms d3 (Dokumentenmanagementsystem) sei dabei noch nicht in die Überlegungen eingeflossen. Angesichts der Größe der Herausforderungen auf analoger wie digitaler Ebene spricht sich Bürgermeister Gottheil für ein kommunales Gemeinschaftsprojekt aus. Unterstützung werde seitens des Landschaftsverbandes (LWL) und ggf. auch des Kreises Coesfeld angeboten.

 

Ausschussvorsitzender Eimers verweist darauf, dass dieses Anliegen möglichst schnell bearbeitet werden müsse, sonst schiebe man einen sich ständig vergrößernden Berg an Archivmaterial vor sich her. Zudem weist er auf die Bedeutung des Archivmaterials für die Rosendahler Ortsgeschichte hin.

 

 

19           Gemeindliche Kinder-, Jugend- und Familienförderung

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck verweist auf den von seiner Fraktion gestellten Antrag auf die Einführung eines vergünstigten ÖPNV-Tickets für Jugendliche zwischen 12 und 20 Jahren für die Sommerferien des Jahres 2022 hin. Hierfür solle ein Betrag von 5.000€ vorgesehen werden.

 

Herr Lembeck nennt als Antragsgrund die entbehrungsreiche Zeit der Pandemie, in der Jugendliche auf vieles hätten verzichten müssen. Das subventionierte Ticket solle ein Zeichen der Wertschätzung sein, und den Jugendlichen eine schöne Sommerferienzeit in der heimatlichen Region ermöglichen. Man rechne mit einer Zahl von ca. 400 Jugendlichen, die auf dieses Ticket zurückgreifen könnten. Fraktionsvorsitzender Lembeck möchte, dass die Verwaltung den CDU-Antrag auf Durchführbarkeit im Jahr 2022 prüft.

 

Ausschussmitglied Hambrügge fragt nach dem Monat, für den das Ticket gelten solle. Sie schlägt den Juli 2022 vor, weil dann der Geltungszeitraum länger sei und vorher auch noch das Fun-Ticket von den Jugendlichen genutzt werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Kommune beim RVM ein bestimmtes Kontingent an Karten reservieren könne und die Kinder und Jugendlichen mit ihrem Personalausweis nachweisen könnten, dass sie zu dem Erwerb der Karte berechtigt seien. Der Verkauf solle an einer zentralen Stelle, am besten im Rathaus erfolgen. Über genauere Modalitäten könne man später noch entscheiden. Ein ähnliches Angebot in Heek habe zu ungefähr 160 verkauften Tickets im vergangenen Sommer 2021 geführt.

 

Fraktionsvorsitzender Brockhoff fragt, warum man sich im Antrag für die Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 20 Jahren entschieden habe.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass ein solches Angebot erfahrungsgemäß am stärksten von der der Gruppe der Jugendlichen zwischen 13 und 16 Jahren genutzt werde. Für die unteren Altersstufen gebe es andere Vergünstigungsmöglichkeiten im Ticketsystem.

 

Ausschussmitglied Steindorf spricht sich im Kontext der gesellschaftlichen Entwicklung wie auch mit Blick auf die Umweltfreundlichkeit für ein solches Angebot aus, dieses solle seiner Ansicht nach zukünftig auch auf Senioren ausgeweitet werden, worüber die Verwaltung nachdenken solle.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

Die Gemeinde Rosendahl prüft die Einführung eines vergünstigten ÖPNV-Tickets für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 12 und 20 Jahren für die Sommerferien des Jahres 2022.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Ausschussvorsitzender Eimers verweist auf den zweiten Teil des Antrags der CDU-Fraktion.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

In den Haushalt 2022 wird für die Einführung eines vergünstigten ÖPNV-Tickets für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 12 und 20 Jahren ein Betrag von 5.000 € eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Ausschussmitglied Konert erkundigt sich, warum das Angebot „Jung kauft Alt“ noch im Haushaltsplan aufgeführt werde. Seines Wissens nach sei das Programm eingestellt worden.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass man mit Blick auf die derzeitige Entwicklung am Immobilienmarkt die Förderung eingestellt habe, um die Preistreiberei nicht weiter anzuheizen.

 

Kämmerin Nürnberg ergänzt, dass dieses Angebot noch im Haushaltsplan aufgelistet sei, weil genehmigte Anträge noch weiterliefen und nach dem seinerzeitigen Auszahlungsmodus über den Förderzeitraum derzeit noch Restbeträge ausgezahlt würden. Die Summe werde aber immer kleiner, weil diese Altanträge nun nach und nach ausliefen.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck merkt an, dass man dieses Angebot als Platzhalter im Haushalt bei belassen könne, vielleicht werde dieses Angebot in Zukunft wieder sinnvoll sein.

 

 

20           Sportanlagen

 

 

Kämmerin Nürnberg geht auf die Änderungsliste ein und erläutert diese.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck regt an, in diesem Produkt auch über den Antrag zur Errichtung einer Miniramp abzustimmen.

 

Kämmerin Nürnenberg bestätigt, dass die Ramp zu den Sportanlagen zählen könne und eine mögliche Errichtung auch über dieses Produkt abgerechnet werde.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck erkundigt sich, welche Auswirkungen eine Bewilligung des Antrags auf das Förderprogramm Sportstätten 2020 haben könne.

 

Bürgermeister Gottheil verweist zunächst darauf, dass die Standortfrage für eine Anlage schwierig gewesen sei, denn im Generationenpark oder an den Sportstätten sei diese nicht erwünscht gewesen.

 

So sei als ein in Frage kommender Ort eine Fläche hinter der Sekundarschule in Osterwick  in Betracht gekommen, insgesamt sei aber die Summe von 35.000 € nicht ausreichend, man müsse eher mit einer Summe von 80.000 bis 100.000 € rechnen. Diese Ausgabe solle aber nur umgesetzt werden, wenn man auch über ein LEADER-Förderprogramm finanzielle Unterstützung erhalten könne. Die Fördermittel für den Programmaufruf II „Moderne Sportstätten“ seien bereits für die Trampolinbahn im Dorfpark Osterwick und den Bolzplatz in Osterwick vorgesehen. Durch die Bezuschussung von 65% innerhalb der LEADER- Förderung habe man einen breiteren finanziellen Spielraum bei der Umsetzung dieser Anlage.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck zeigt Verständnis dafür, dass man nicht alle Projekte  in Anbetracht begrenzter Mittel im Jahr 2022 umsetzen könnte. Herr Lembeck spricht sich deswegen für erste planende Schritte im Rahmen einer Standortüberprüfung aus, die von der Verwaltung durchgeführt werden solle, an der die OKJA mit einbezogen werden solle. Der Prüfauftrag könne auch wegen der Verknüpfung an die Bedingung von Fördermitteln mit einem Sperrvermerk versehen werden.

 

Ausschussmitglied Konert erkundigt sich nach vergleichbaren Anlagen, an denen man sich orientieren könne.

 

Bürgermeister Gottheil setzt darüber in Kenntnis, dass Jugendliche von der OKJA ihm eine Mappe mit gewünschten Anlagen vorgezeigt hätten, sodass sich die Verwaltung auch ein Bild von ihren Vorstellungen habe machen können. So sei eine integrierte Anlage für BMX-Fahrer und Skater denkbar. Entsprechende Beispielentwürfe werden im Ausschuss gezeigt und sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ausschussmitglied Fleige-Völker berichtet von einer gelungenen Anlage in Velen-Ramsdorf, die deutlich kleiner sei, aber dort von vielen Kindern gut angenommen werde.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck erklärt, dass die Auswahl eines Anlagentyps Teil des Prüfauftrags sein solle.

 

Bürgermeister Gottheil veranschaulicht die Haltung der Verwaltung. Die Wahl einer Anlage solle demnach den Eigenanteil von 30.000 € nicht übersteigen, so hätte man bei einer Förderung von 65% eine Gesamtsumme von 85.000 Euro. Das Jahr 2022 könne als Plan- und Ideenbörse dienen.

 

Ausschussmitglied Fleige-Völker führt an, dass örtliche Fußballvereine die Ausgaben bei Umbautätigkeiten auch teilweise durch Eigenleistung gesenkt hätten.

 

Bürgermeister Gottheil bestätigt, dass auch bei einem solchen Projekt Manpower denkbar sei, z.B. wie bei damaligen 72-Stundenaktionen für diverse Projekte. Im Gegensatz zu einem Verein könne man hier aber nicht auf Guthaben einer Vereinskasse zurückgreifen.

 

Ausschussmitglied Konert spricht sich für eine vorherige Bedarfsermittlung aus, um zu sehen, ob Osterwick auch wirklich der passende Standort sei.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es in keinem anderen Ortsteil eine so geeignete Fläche gebe wie hinter der Sekundarschule in Osterwick. Die bisher installierte Miniramp in Darfeld habe zudem als Test gedient, um zu sehen, ob so eine Anlage auch genutzt würde. Wie die Anlage angenommen werde, könne man nur hypothetisch beantworten, vieles spreche dafür, dass es ein überregionaler Magnet für Skatfreunde sein könne.

 

Ausschussmitglied Gehling teilt diese Auffassung. Sie räumt Osterwick gute Chancen ein und führt die hohe Auslastung der Skateanlage in Billerbeck an.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

 

Der Ausschuss fasst im Anschluss folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung einer Skateanlage für Kinder und Jugendliche zu prüfen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ausschussvorsitzender verweist auf den zweiten Teil des Antrags der CDU Fraktion.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert vor dem Hintergrund der geführten Diskussion auf die Änderungsvorschläge für den Antrag seitens der Verwaltung.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

Für den Haushalt 2023 soll für die Errichtung einer Skatebahn eine Summe in Höhe von 85. 000 € mit Vorbehalt einer 65%-Förderung eingeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

21           Sportförderung

 

Ausschussmitglied Konert erkundigt sich, ob die vorgelegten Kennzahlen zu den Mitgliedern in diesem Produkt wirklich zuträfen.

 

Bürgermeister Gottheil versichert, dass diese Zahlen auf den jährlichen statistischen Angaben des Landes und des Kreissportbundes basierten und zutreffend seien. Mit diesen Daten befinde sich Rosendahl hier mit einer Mitgliedsrate in einem Sportverein von 41,2 % der Bevölkerung deutlich vor Ascheberg.

 

 

22           Öffentlicher Personennahverkehr

 

Ausschussmitglied Gehling: spricht sich mit Blick auf die gestiegenen Benzinkosten für eine Optimierung der ÖPNV-Verbindungen aus.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass ein ähnlicher Antrag der WIR-Fraktion wie angekündigt in die Ratssitzung am 03. März 2022 eingebracht werde. Ein Stück weit könne von Seiten der Kommune eine Verbesserung herbeigeführt werden, etwa durch Ausweitung von Taxibussen oder möglicherweise auch durch den Einsatz eines Bürgerbusses. Zugleich müsse aber bei der Forderung bedacht werden, dass die kommunale Beteiligung an der Liniendefinition des ÖPNVs sehr begrenzt sei und man darum kaum auf eine Optimierung hinwirken könne. Bürgermeister Gottheil informiert über das Vorhaben, jemand mit Erfahrung zum Bürgerbussystem in den Fachausschuss einzuladen und zu befragen. Hier sei man auf Eigeninitiative angewiesen.

 

Ausschussvorsitzender Eimers erkundigt sich nach dem Zeitrahmen, in dem ein solches Projekt anlaufen könne.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass dies frühestens im Herbst des Jahres 2022 anlaufen könne, denn bei dem Thema Bürgerbus benötige man Input. Erst müssten Fragen rund um Haltestellenpunkte, Erstellung eines Fahrplans etc. geklärt werden. Zudem sei man auf engagierte Menschen aus der Altersgruppe 65 + angewiesen, die derzeit, mit Blick auf die Corona- Pandemie, eher weniger bereit seien, sich in einen Bus mit mehreren Fremden zu setzen, geschweige denn, ihn zu fahren.

 

 

37           Bürgerbüro

 

Es werden keine Nachfragen gestellt.

 

 

38           Standesamt

 

Es werden keine Nachfragen gestellt.

 

 

41           Leistungen nach dem SGB II

 

Es werden keine Nachfragen gestellt.

 

 

42           Leistungen nach dem SGB XII

 

Es werden keine Nachfragen gestellt.

 

 

43           Unterhaltsleistungen

 

Es werden keine Nachfragen gestellt.

 

 

44           Leistungen für ausländische Flüchtlinge

 

Ausschussmitglied Mühlenkamp erkundigt sich, ob schon die ersten Ortskräfte aus Afghanistan eingetroffen seien.

 

Bürgermeister Gottheil verweist zum einen auf die Familie, über die auch schon in der Allgemeinen Zeitung berichtet worden sei. In den nächsten Wochen und Monaten sei mit einem Anstieg zu rechnen, denn wöchentlich kämen 300 Personen in NRW an. Auch sei es möglich, dass der Gemeinde Rosendahl Menschen anderer Nationalität zugewiesen würden. Derzeit würden noch viele andere Kommunen vorrangig bei der Zuweisung behandelt, da Rosendahl eine vergleichsweise hohe Aufnahmequote aufweise. Bürgermeister Gottheil spricht sich mit Blick auf die Entwicklung der kommenden Monate dafür aus, freiwillige Mietangebote von Rosendahlern anzuregen.

 

 

45           Sozialversicherung und -versorgung, Seniorenangelegenheiten

 

Kämmerin Nürnberg geht auf die Änderungsliste ein und erläutert diese.

 

Es werden keine Nachfragen gestellt.

 

 

47           Wohngeld

 

Es werden keine Nachfragen gestellt.

 

 

49           Unterkünfte für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber und Wohnungslose

 

Es werden keine Nachfragen gestellt.

 

 

50           Friedhöfe

 

Es werden keine Nachfragen gestellt.

 

 

52           Kinderspiel- und Bolzplätze

 

Es werden keine Nachfragen gestellt.

 

 

55           Denkmalschutz und Denkmalpflege

 

Kämmerin Nürnberg gibt Änderungen der Beträge bekannt.

 

Ausschussmitglied Konert möchte wissen, ob Denkmäler in privater Hand auch Zuschüsse erhielten.

 

Bürgermeister Gottheil informiert, dass der Öffentlichkeitsstatus keine Voraussetzung für Förderung sei. Kämmerin Nürnberg ergänzt, dass die Gemeinde verpflichtet sei, einen Zuschuss zu Förderung zu geben, wenn das Land die Förderung für Denkmalschutz- und -pflege gewähre.

 

Ausschussvorsitzender Eimers unterstützt die Sinnhaftigkeit der Förderung, schließlich steigerten Denkmäler die Attraktivität einer Region für Tourismus und auch für die Bewohner einer Gegend.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck teilt diese Haltung. Er weist darauf hin, dass unschöne Bauruinen allzu oft das Resultat von zu wenig Förderung seien.

 

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen. Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: