Sitzung: 03.02.2022 Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/202
Die im Entwurf des
Haushaltes 2022 enthaltenen Teilergebnispläne für die Produkte
03 Gleichberechtigung
von Frau und Mann
07 Städtepartnerschaften
16 Kulturveranstaltungen
und -förderung
19 Gemeindliche
Kinder-, Jugend- und Familienförderung
20 Sportanlagen
21 Sportförderung
22 Öffentlicher
Personennahverkehr
37 Bürgerbüro
38 Standesamt
41 Leistungen
nach dem SGB II
42 Leistungen
nach dem SGB XII
43 Unterhaltsleistungen
44 Leistungen
für ausländische Flüchtlinge
45 Sozialversicherung
und -versorgung, Seniorenangelegenheiten
47 Wohngeld
49 Unterkünfte
für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber und Wohnungslose
50 Friedhöfe
52 Kinderspiel-
und Bolzplätze
55 Denkmalschutz- und Denkmalpflege
werden dem Rat unter
Berücksichtigung der sich aus Einzelbeschlüssen ergebenden Veränderungen sowie
Einbeziehung der sich hieraus ergebenden Anpassungserfordernissen zur
Beschlussfassung im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2022 empfohlen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Eimers verweist auf die
Sitzungsvorlage und lässt über die Produkte in der Zuständigkeit des
Ausschusses einzeln beraten und mit Ausnahme von Änderungen auch insgesamt
abstimmen.
3 Gleichberechtigung
von Mann und Frau
Ausschussmitglied Konert regt an, ob man die verwendete Begrifflichkeit
nicht in Anbetracht der Genderthematik erweitern könne.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass das Gleichstellungsgesetz des
Landes NRW die Genderformulierung noch nicht aufgenommen habe. Man wolle an
dieser Stelle keine Formulierung verwenden, die rechtlich noch nicht
hinreichend abgedeckt sei.
07 Städtepartnerschaften
Es werden keine Nachfragen gestellt.
16 Kulturveranstaltungen und -förderung
Ausschussmitglied Konert erkundigt sich, was genau unter allgemeinen
Zuschüssen an die Kapellengemeinde Höpingen zu verstehen sei.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der Gesetzgeber darunter sowohl
Elemente des Brauchtums als auch kulturelle Institutionen verstehe. Die St.
Anna- Kapelle in Höpingen erfülle beide Merkmale und daher werde die
Kapellengemeinde bezuschusst. Herr Gottheil weist außerdem auf den
Planungsbetrag von 5.000 € für die Projektförderung von Vereinen hin.
Kulturbeauftragte Mehlich ergänzt, dass die Kapelle auch als Kulturort
diene, an dem Konzerte aufgeführt würden. Nach der Umwandlung der
Gemeindebücherei Osterwick und deren Übergang in die Pfarrbücherei sei der
Zuschuss von 6.000 € Teil eines Vertrages zwischen der Gemeinde und der Kath.
Kirchengemeinde.
Hinweis:
Im Nachgang zur
Sitzung teilt die Verwaltung folgenden Sachverhalt bezüglich des Zuschusses an
die „Kapellengemeine Höpingen“ mit:
In dem mit der
Kapellengemeinde St. Anna Höpingen und den in der Bauerschaft des Ortsteiles
Darfeld wohnenden Hofnachfolgern der „Interessenten des Rezesses vom 09.
Dezember 1834“ wurde am 13. Oktober 1987 – UR-Nr. 1260/1987 des Notars Dr.
Alexander Thoneick, Coesfeld – ein „Vertrag im Zusammenhang mit einem durch
Rezess geregelten Rückübereignungsanspruch“ geschlossen. Bei den
vertragsgegenständlichen Grundstücken handelt es sich um die Schulländereien
der ehemaligen Bauernschaftsschule Höpingen mit dem Gebäude der Kapelle St.
Anna Höpingen.
In § 1 Abs. 3 des
vorgenannten Vertrages heißt es:
„Die Beteiligte
zu 3) [Kapellengengemeinde
Höpingen e.V.] verpflichtet sich, die ihr aufgrund des Vertrages zukommenden
Einnahmen ausschließlich für die Pflege und Unterhaltung der Höpinger Kapelle
zu verwenden.“
Bei der Kapelle
Höpingen handelt es sich um ein Denkmal, so dass auch eine Ansatzbildung in dem
Produkt „Denkmalschutz“ möglich wäre. Durch das ehrenamtliche Engagement des
Kapellenvereines gemeinsam mit den Höpingern bei der Pflege und Unterhaltung,
ist die Kapelle vor allen Dingen ein traditioneller Ort der Brauchtumspflege
und dementsprechend ein Kulturgut. Insbesondere auch vor dem
Hintergrund, dass dort Kulturveranstaltungen (wie z.B. Konzerte) stattfinden
und eine regelmäßige Nutzung erfolgt, sollte aus Sicht der Verwaltung der
vertraglich und auf Dauer angelegte Zuschuss auch weiterhin aus dem Produkt
„Kultur“ geleistet werden.
Ausschussvorsitzender Eimers erkundigt sich, ob man bei der Gewinnung
eines ehrenamtlichen Archivars Fortschritte gemacht habe.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der ehemalige Archivar Martin
Holz leider bereits vor einiger Zeit verstorben sei und ein/e hauptamtlich
tätige/r Nachfolger*in gesucht werde.
Bezüglich der dauerhaften Pflege und Langzeitarchivierung der Akten
müsse ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Gemeinden angestrebt werden, denn
Rosendahl allein werde keine volle Stelle für eine/n Archivar*in bilden können.
Zudem sei mit dieser Stelle auch die Bereitstellung von Räumlichkeiten eines
Archivs verbunden. Die digitalisierte Archivarbeit im Rahmen des Programms d3
(Dokumentenmanagementsystem) sei dabei noch nicht in die Überlegungen
eingeflossen. Angesichts der Größe der Herausforderungen auf analoger wie
digitaler Ebene spricht sich Bürgermeister Gottheil für ein kommunales
Gemeinschaftsprojekt aus. Unterstützung werde seitens des Landschaftsverbandes
(LWL) und ggf. auch des Kreises Coesfeld angeboten.
Ausschussvorsitzender Eimers verweist darauf, dass dieses Anliegen
möglichst schnell bearbeitet werden müsse, sonst schiebe man einen sich ständig
vergrößernden Berg an Archivmaterial vor sich her. Zudem weist er auf die
Bedeutung des Archivmaterials für die Rosendahler Ortsgeschichte hin.
19 Gemeindliche Kinder-,
Jugend- und Familienförderung
Fraktionsvorsitzender Lembeck verweist auf den von seiner Fraktion
gestellten Antrag auf die Einführung eines vergünstigten ÖPNV-Tickets für
Jugendliche zwischen 12 und 20 Jahren für die Sommerferien des Jahres 2022 hin.
Hierfür solle ein Betrag von 5.000€ vorgesehen werden.
Herr Lembeck nennt als Antragsgrund die entbehrungsreiche Zeit der
Pandemie, in der Jugendliche auf vieles hätten verzichten müssen. Das
subventionierte Ticket solle ein Zeichen der Wertschätzung sein, und den
Jugendlichen eine schöne Sommerferienzeit in der heimatlichen Region
ermöglichen. Man rechne mit einer Zahl von ca. 400 Jugendlichen, die auf dieses
Ticket zurückgreifen könnten. Fraktionsvorsitzender Lembeck möchte, dass die
Verwaltung den CDU-Antrag auf Durchführbarkeit im Jahr 2022 prüft.
Ausschussmitglied Hambrügge fragt nach dem Monat, für den das Ticket gelten
solle. Sie schlägt den Juli 2022 vor, weil dann der Geltungszeitraum länger sei
und vorher auch noch das Fun-Ticket von den Jugendlichen genutzt werden könne.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Kommune beim RVM ein
bestimmtes Kontingent an Karten reservieren könne und die Kinder und
Jugendlichen mit ihrem Personalausweis nachweisen könnten, dass sie zu dem
Erwerb der Karte berechtigt seien. Der Verkauf solle an einer zentralen Stelle,
am besten im Rathaus erfolgen. Über genauere Modalitäten könne man später noch
entscheiden. Ein ähnliches Angebot in Heek habe zu ungefähr 160 verkauften
Tickets im vergangenen Sommer 2021 geführt.
Fraktionsvorsitzender Brockhoff fragt, warum man sich im Antrag für die
Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 20 Jahren entschieden habe.
Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass ein solches Angebot
erfahrungsgemäß am stärksten von der der Gruppe der Jugendlichen zwischen 13
und 16 Jahren genutzt werde. Für die unteren Altersstufen gebe es andere Vergünstigungsmöglichkeiten
im Ticketsystem.
Ausschussmitglied Steindorf spricht sich im Kontext der
gesellschaftlichen Entwicklung wie auch mit Blick auf die Umweltfreundlichkeit
für ein solches Angebot aus, dieses solle seiner Ansicht nach zukünftig auch auf
Senioren ausgeweitet werden, worüber die Verwaltung nachdenken solle.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Rosendahl prüft die Einführung
eines vergünstigten ÖPNV-Tickets für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter
zwischen 12 und 20 Jahren für die Sommerferien des Jahres 2022.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ausschussvorsitzender Eimers verweist auf den zweiten Teil des Antrags
der CDU-Fraktion.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
In den Haushalt 2022 wird für die Einführung
eines vergünstigten ÖPNV-Tickets für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter
zwischen 12 und 20 Jahren ein Betrag von 5.000 € eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ausschussmitglied Konert erkundigt sich, warum das Angebot „Jung kauft
Alt“ noch im Haushaltsplan aufgeführt werde. Seines Wissens nach sei das
Programm eingestellt worden.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass man mit Blick auf die derzeitige
Entwicklung am Immobilienmarkt die Förderung eingestellt habe, um die
Preistreiberei nicht weiter anzuheizen.
Kämmerin Nürnberg ergänzt, dass dieses Angebot noch im Haushaltsplan
aufgelistet sei, weil genehmigte Anträge noch weiterliefen und nach dem
seinerzeitigen Auszahlungsmodus über den Förderzeitraum derzeit noch
Restbeträge ausgezahlt würden. Die Summe werde aber immer kleiner, weil diese
Altanträge nun nach und nach ausliefen.
Fraktionsvorsitzender Lembeck merkt an, dass man dieses Angebot als
Platzhalter im Haushalt bei belassen könne, vielleicht werde dieses Angebot in
Zukunft wieder sinnvoll sein.
20 Sportanlagen
Kämmerin Nürnberg geht auf die Änderungsliste ein und erläutert diese.
Fraktionsvorsitzender Lembeck regt an, in diesem Produkt auch über den
Antrag zur Errichtung einer Miniramp abzustimmen.
Kämmerin Nürnenberg bestätigt, dass die Ramp zu den Sportanlagen zählen
könne und eine mögliche Errichtung auch über dieses Produkt abgerechnet werde.
Fraktionsvorsitzender Lembeck erkundigt sich, welche Auswirkungen eine
Bewilligung des Antrags auf das Förderprogramm Sportstätten 2020 haben könne.
Bürgermeister Gottheil verweist zunächst darauf, dass die Standortfrage
für eine Anlage schwierig gewesen sei, denn im Generationenpark oder an den
Sportstätten sei diese nicht erwünscht gewesen.
So sei als ein in Frage kommender Ort eine Fläche hinter der
Sekundarschule in Osterwick in Betracht
gekommen, insgesamt sei aber die Summe von 35.000 € nicht ausreichend, man
müsse eher mit einer Summe von 80.000 bis 100.000 € rechnen. Diese Ausgabe
solle aber nur umgesetzt werden, wenn man auch über ein LEADER-Förderprogramm
finanzielle Unterstützung erhalten könne. Die Fördermittel für den
Programmaufruf II „Moderne Sportstätten“ seien bereits für die Trampolinbahn im
Dorfpark Osterwick und den Bolzplatz in Osterwick vorgesehen. Durch die
Bezuschussung von 65% innerhalb der LEADER- Förderung habe man einen breiteren
finanziellen Spielraum bei der Umsetzung dieser Anlage.
Fraktionsvorsitzender Lembeck zeigt Verständnis dafür, dass man nicht
alle Projekte in Anbetracht begrenzter
Mittel im Jahr 2022 umsetzen könnte. Herr Lembeck spricht sich deswegen für erste
planende Schritte im Rahmen einer Standortüberprüfung aus, die von der
Verwaltung durchgeführt werden solle, an der die OKJA mit einbezogen werden
solle. Der Prüfauftrag könne auch wegen der Verknüpfung an die Bedingung von
Fördermitteln mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Ausschussmitglied Konert erkundigt sich nach vergleichbaren Anlagen, an
denen man sich orientieren könne.
Bürgermeister Gottheil setzt darüber in Kenntnis, dass Jugendliche von
der OKJA ihm eine Mappe mit gewünschten Anlagen vorgezeigt hätten, sodass sich
die Verwaltung auch ein Bild von ihren Vorstellungen habe machen können. So sei
eine integrierte Anlage für BMX-Fahrer und Skater denkbar. Entsprechende
Beispielentwürfe werden im Ausschuss gezeigt und sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Ausschussmitglied Fleige-Völker berichtet von einer gelungenen Anlage in
Velen-Ramsdorf, die deutlich kleiner sei, aber dort von vielen Kindern gut
angenommen werde.
Fraktionsvorsitzender Lembeck erklärt, dass die Auswahl eines Anlagentyps
Teil des Prüfauftrags sein solle.
Bürgermeister Gottheil veranschaulicht die Haltung der Verwaltung. Die
Wahl einer Anlage solle demnach den Eigenanteil von 30.000 € nicht übersteigen,
so hätte man bei einer Förderung von 65% eine Gesamtsumme von 85.000 Euro. Das
Jahr 2022 könne als Plan- und Ideenbörse dienen.
Ausschussmitglied Fleige-Völker führt an, dass örtliche Fußballvereine
die Ausgaben bei Umbautätigkeiten auch teilweise durch Eigenleistung gesenkt
hätten.
Bürgermeister Gottheil bestätigt, dass auch bei einem solchen Projekt
Manpower denkbar sei, z.B. wie bei damaligen 72-Stundenaktionen für diverse
Projekte. Im Gegensatz zu einem Verein könne man hier aber nicht auf Guthaben
einer Vereinskasse zurückgreifen.
Ausschussmitglied Konert spricht sich für eine vorherige
Bedarfsermittlung aus, um zu sehen, ob Osterwick auch wirklich der passende
Standort sei.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es in keinem anderen Ortsteil eine
so geeignete Fläche gebe wie hinter der Sekundarschule in Osterwick. Die bisher
installierte Miniramp in Darfeld habe zudem als Test gedient, um zu sehen, ob
so eine Anlage auch genutzt würde. Wie die Anlage angenommen werde, könne man
nur hypothetisch beantworten, vieles spreche dafür, dass es ein überregionaler
Magnet für Skatfreunde sein könne.
Ausschussmitglied Gehling teilt diese Auffassung. Sie räumt Osterwick
gute Chancen ein und führt die hohe Auslastung der Skateanlage in Billerbeck
an.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss fasst im Anschluss folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Errichtung einer Skateanlage für Kinder und Jugendliche zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ausschussvorsitzender verweist auf den zweiten
Teil des Antrags der CDU Fraktion.
Bürgermeister Gottheil erläutert vor dem
Hintergrund der geführten Diskussion auf die Änderungsvorschläge für den Antrag
seitens der Verwaltung.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
Für den Haushalt 2023 soll für die Errichtung einer Skatebahn eine Summe
in Höhe von 85. 000 € mit Vorbehalt einer 65%-Förderung eingeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
21 Sportförderung
Ausschussmitglied Konert erkundigt sich, ob die vorgelegten Kennzahlen
zu den Mitgliedern in diesem Produkt wirklich zuträfen.
Bürgermeister Gottheil versichert, dass diese Zahlen auf den jährlichen
statistischen Angaben des Landes und des Kreissportbundes basierten und
zutreffend seien. Mit diesen Daten befinde sich Rosendahl hier mit einer
Mitgliedsrate in einem Sportverein von 41,2 % der Bevölkerung deutlich vor
Ascheberg.
22 Öffentlicher
Personennahverkehr
Ausschussmitglied Gehling: spricht sich mit Blick auf die gestiegenen
Benzinkosten für eine Optimierung der ÖPNV-Verbindungen aus.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass ein ähnlicher Antrag der
WIR-Fraktion wie angekündigt in die Ratssitzung am 03. März 2022 eingebracht
werde. Ein Stück weit könne von Seiten der Kommune eine Verbesserung herbeigeführt
werden, etwa durch Ausweitung von Taxibussen oder möglicherweise auch durch den
Einsatz eines Bürgerbusses. Zugleich müsse aber bei der Forderung bedacht
werden, dass die kommunale Beteiligung an der Liniendefinition des ÖPNVs sehr
begrenzt sei und man darum kaum auf eine Optimierung hinwirken könne.
Bürgermeister Gottheil informiert über das Vorhaben, jemand mit Erfahrung zum
Bürgerbussystem in den Fachausschuss einzuladen und zu befragen. Hier sei man
auf Eigeninitiative angewiesen.
Ausschussvorsitzender Eimers erkundigt sich nach dem Zeitrahmen, in dem
ein solches Projekt anlaufen könne.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass dies frühestens im Herbst des
Jahres 2022 anlaufen könne, denn bei dem Thema Bürgerbus benötige man Input.
Erst müssten Fragen rund um Haltestellenpunkte, Erstellung eines Fahrplans etc.
geklärt werden. Zudem sei man auf engagierte Menschen aus der Altersgruppe 65 +
angewiesen, die derzeit, mit Blick auf die Corona- Pandemie, eher weniger
bereit seien, sich in einen Bus mit mehreren Fremden zu setzen, geschweige
denn, ihn zu fahren.
37 Bürgerbüro
Es werden keine Nachfragen gestellt.
38 Standesamt
Es werden keine Nachfragen gestellt.
41 Leistungen nach dem
SGB II
Es werden keine Nachfragen gestellt.
42 Leistungen nach dem
SGB XII
Es werden keine Nachfragen gestellt.
43 Unterhaltsleistungen
Es werden keine Nachfragen gestellt.
44 Leistungen für
ausländische Flüchtlinge
Ausschussmitglied Mühlenkamp erkundigt sich, ob schon die ersten
Ortskräfte aus Afghanistan eingetroffen seien.
Bürgermeister Gottheil verweist zum einen auf die Familie, über die auch
schon in der Allgemeinen Zeitung berichtet worden sei. In den nächsten Wochen
und Monaten sei mit einem Anstieg zu rechnen, denn wöchentlich kämen 300
Personen in NRW an. Auch sei es möglich, dass der Gemeinde Rosendahl Menschen
anderer Nationalität zugewiesen würden. Derzeit würden noch viele andere
Kommunen vorrangig bei der Zuweisung behandelt, da Rosendahl eine
vergleichsweise hohe Aufnahmequote aufweise. Bürgermeister Gottheil spricht
sich mit Blick auf die Entwicklung der kommenden Monate dafür aus, freiwillige
Mietangebote von Rosendahlern anzuregen.
45 Sozialversicherung und
-versorgung, Seniorenangelegenheiten
Kämmerin Nürnberg geht auf die Änderungsliste
ein und erläutert diese.
Es werden keine Nachfragen gestellt.
47 Wohngeld
Es werden keine Nachfragen gestellt.
49 Unterkünfte für
Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber und Wohnungslose
Es werden keine Nachfragen gestellt.
50 Friedhöfe
Es werden keine Nachfragen gestellt.
52 Kinderspiel- und
Bolzplätze
Es werden keine Nachfragen gestellt.
55 Denkmalschutz
und Denkmalpflege
Kämmerin Nürnberg gibt Änderungen der Beträge bekannt.
Ausschussmitglied Konert möchte wissen, ob Denkmäler in privater Hand
auch Zuschüsse erhielten.
Bürgermeister Gottheil informiert, dass der Öffentlichkeitsstatus keine
Voraussetzung für Förderung sei. Kämmerin Nürnberg ergänzt, dass die Gemeinde
verpflichtet sei, einen Zuschuss zu Förderung zu geben, wenn das Land die
Förderung für Denkmalschutz- und -pflege gewähre.
Ausschussvorsitzender Eimers unterstützt die Sinnhaftigkeit der
Förderung, schließlich steigerten Denkmäler die Attraktivität einer Region für
Tourismus und auch für die Bewohner einer Gegend.
Fraktionsvorsitzender Lembeck teilt diese Haltung. Er weist darauf hin,
dass unschöne Bauruinen allzu oft das Resultat von zu wenig Förderung seien.
Es erfolgen keine Wortmeldungen. Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: