Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Holtwick-Ost“ im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. X/200 als Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage.

Er führt aus, dass durch die Änderung eine Nachverdichtung in diesem Bereich angestrebt werde. Die Verwaltung habe schon Informationsschreiben für die Nachbarschaft erstellt und Gespräche mit der Nachbarschaft geführt. Es handele sich zunächst um einen Bebauungsplanentwurf, der nunmehr öffentlich ausgelegt werde.

Ausschussmitglied Espelkott fragt nach, warum der Fuß- und Radweg zwischen der Oststraße und der Breslauer Straße im Bebauungsplanentwurf entfernt worden sei.

Fachbereichsleiterin Brodkorb begründet die Streichung auf dem Plan damit, dass dieser auf privaten Grundstücken liege. Die Eigentümer seien derzeit nicht bereit, auf diesen Grundstücksteil zu verzichten und dem jungen Paar, das dort bauen möchte, habe man nicht die Möglichkeit nehmen wollen, dort auch zu bauen.

Ausschussvorsitzender Lembeck stellt nochmal klar, dass der Radweg allein im Bebauungsplan aber bislang nicht in der Realität bestanden habe.

Ausschussmitglied Espelkott spricht sich dafür aus, dass die in Bebauungsplänen ausgewiesenen Wege auch im Besitz der Gemeinde liegen sollten.

Ausschussmitglied Weber regt an den Hochwasserschutz in die Bauleitplanung mitaufzunehmen, da die Hochwasserprobleme in Rosendahl in einem kausalen Zusammenhang mit der Infrastruktur stünden.-

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass in der Begründung für diesen Bebauungsplan bereits das Thema Hochwasserschutz abgehandelt sei. Ausschussmitglied Weber zeigt sich verwundert, dass allein der Varlarer Mühlenbach als relevantes Gewässer aufgenommen worden sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass es im Bereich der Siedlung Oststraße kein eingetragenes Gewässer gebe. Offen bleibe aber in diesem Bereich die Frage, wie einem Starkregenereignis begegnet werden könne. Dieses werde nicht im Rahmen der Bauleitplanung abgehandelt, sondern derzeit gemeinsam mit dem Wasser- und Bodenverband geklärt.

 

Ausschussmitglied Meinert erkundigt sich, warum der Wendehammer an der Schlesierstraße nicht bis zu den Grundstücken an der Schlesierstraße geplant werde.

Frau Brodkorb legt dar, dass die Anwohner dagegen gewesen seien, weil sie nicht bereit seien, die damit möglicherweise verbundenen Erschließungsgebühren zu bezahlen.

Ausschussmitglied Meinert fragt nach, ob nicht 10, 50 m die übliche Firsthöhe sei?

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass im Bebauungsplanentwurf im westlichen Teilbereich die Firsthöhe mit 11,00 m, statt wie üblich mit 10,50 m ausgewiesen worden sei. Grund hierfür sei, dass die bestehenden Gebäude in diesem Bereich derzeit bereits höher als 10,50 m seien und man mit der Anpassung der baulichen Vorprägung habe entsprechen wollen/müssen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: