Beschlussvorschlag:
Es wird
beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Holtwick-Ost“
im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. X/200 als
Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die
Sitzungsvorlage.
Er führt aus, dass durch die Änderung
eine Nachverdichtung in diesem Bereich angestrebt werde. Die Verwaltung habe
schon Informationsschreiben für die Nachbarschaft erstellt und Gespräche mit
der Nachbarschaft geführt. Es handele sich zunächst um einen Bebauungsplanentwurf, der
nunmehr öffentlich ausgelegt werde.
Ausschussmitglied Espelkott fragt nach, warum der Fuß-
und Radweg zwischen der Oststraße und der Breslauer Straße im Bebauungsplanentwurf entfernt
worden sei.
Fachbereichsleiterin Brodkorb begründet die Streichung
auf dem Plan damit, dass dieser auf privaten Grundstücken liege. Die Eigentümer
seien derzeit nicht bereit, auf diesen Grundstücksteil zu verzichten und dem
jungen Paar, das dort bauen möchte, habe man nicht die Möglichkeit nehmen
wollen, dort auch zu bauen.
Ausschussvorsitzender Lembeck stellt nochmal klar, dass der
Radweg allein im Bebauungsplan aber bislang nicht in der Realität bestanden
habe.
Ausschussmitglied Espelkott spricht sich dafür aus,
dass die in Bebauungsplänen ausgewiesenen Wege auch im Besitz der Gemeinde liegen
sollten.
Ausschussmitglied Weber regt an den Hochwasserschutz
in die Bauleitplanung mitaufzunehmen, da die Hochwasserprobleme in Rosendahl in
einem kausalen Zusammenhang mit der Infrastruktur stünden.-
Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass in
der Begründung für diesen Bebauungsplan bereits das Thema Hochwasserschutz
abgehandelt sei. Ausschussmitglied
Weber zeigt sich verwundert, dass allein der Varlarer Mühlenbach als relevantes
Gewässer aufgenommen worden sei.
Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass
es im Bereich der Siedlung Oststraße kein eingetragenes Gewässer gebe. Offen
bleibe aber in diesem Bereich die Frage, wie einem Starkregenereignis begegnet
werden könne. Dieses werde nicht im Rahmen der Bauleitplanung abgehandelt, sondern
derzeit gemeinsam mit dem Wasser- und Bodenverband geklärt.
Ausschussmitglied Meinert erkundigt sich, warum der
Wendehammer an der Schlesierstraße nicht bis zu den Grundstücken an der
Schlesierstraße geplant
werde.
Frau Brodkorb legt dar, dass die Anwohner dagegen
gewesen seien, weil sie nicht bereit seien, die damit möglicherweise
verbundenen Erschließungsgebühren zu bezahlen.
Ausschussmitglied Meinert fragt nach, ob nicht 10, 50
m die übliche Firsthöhe sei?
Fachbereichsleiterin
Brodkorb erklärt, dass im Bebauungsplanentwurf im westlichen Teilbereich
die Firsthöhe mit 11,00 m, statt wie üblich mit 10,50 m ausgewiesen worden sei.
Grund hierfür sei, dass die bestehenden Gebäude in diesem Bereich derzeit
bereits höher als 10,50 m seien und man mit der Anpassung der baulichen
Vorprägung habe entsprechen wollen/müssen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: