Es wird
beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Holtwick-Ost“
im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. X/200 als
Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender
Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage.
Er führt
aus, dass durch die Änderung eine Nachverdichtung in diesem Bereich angestrebt
werde. Die Verwaltung habe schon Informationsschreiben für die Nachbarschaft
erstellt und Gespräche mit der Nachbarschaft geführt. Es handele sich zunächst um einen Bebauungsplanentwurf,
der nunmehr öffentlich ausgelegt werde.
Ausschussmitglied Espelkott
fragt nach, warum der Fuß- und Radweg zwischen der Oststraße und der Breslauer Straße im
Bebauungsplanentwurf entfernt worden sei.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb begründet die Streichung auf dem Plan damit, dass dieser auf privaten
Grundstücken liege. Die Eigentümer seien derzeit nicht bereit, auf diesen
Grundstücksteil zu verzichten und dem jungen Paar, das dort bauen möchte, habe
man nicht die Möglichkeit nehmen wollen, dort auch zu bauen.
Ausschussvorsitzender Lembeck
stellt nochmal klar, dass der Radweg allein im Bebauungsplan aber bislang nicht
in der Realität bestanden habe.
Ausschussmitglied Espelkott
spricht sich dafür aus, dass die in Bebauungsplänen ausgewiesenen Wege auch im
Besitz der Gemeinde liegen sollten.
Ausschussmitglied Weber regt
an den Hochwasserschutz in die Bauleitplanung mitaufzunehmen, da die
Hochwasserprobleme in Rosendahl in einem kausalen Zusammenhang mit der
Infrastruktur stünden.-
Fachbereichsleiterin
Brodkorb erklärt, dass in der Begründung für diesen Bebauungsplan
bereits das Thema Hochwasserschutz abgehandelt sei. Ausschussmitglied Weber zeigt sich verwundert, dass
allein der Varlarer Mühlenbach als relevantes Gewässer aufgenommen worden sei.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb führt aus, dass es im Bereich der Siedlung Oststraße kein
eingetragenes Gewässer gebe. Offen bleibe aber in diesem Bereich die Frage, wie
einem Starkregenereignis begegnet werden könne. Dieses werde nicht im Rahmen
der Bauleitplanung abgehandelt, sondern derzeit gemeinsam mit dem Wasser- und
Bodenverband geklärt.
Ausschussmitglied Meinert
erkundigt sich, warum der Wendehammer an der Schlesierstraße nicht bis
zu den Grundstücken an der Schlesierstraße geplant werde.
Frau Brodkorb legt dar, dass
die Anwohner dagegen gewesen seien, weil sie nicht bereit seien, die damit
möglicherweise verbundenen Erschließungsgebühren zu bezahlen.
Ausschussmitglied Meinert
fragt nach, ob nicht 10, 50 m die übliche Firsthöhe sei?
Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass im
Bebauungsplanentwurf im westlichen Teilbereich die Firsthöhe mit 11,00 m, statt
wie üblich mit 10,50 m ausgewiesen worden sei. Grund hierfür sei, dass die
bestehenden Gebäude in diesem Bereich derzeit bereits höher als 10,50 m seien
und man mit der Anpassung der baulichen Vorprägung habe entsprechen
wollen/müssen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: