Beschluss: ungeändert beschlossen

 

 

Der Hochwasserschutzmaßnahme nach Variante 5 des Hochwasserschutzkonzeptes im Bereich Oberdarfeld wird grundsätzlich zugestimmt.

Die hierzu notwendigen Finanzmittel werden im Rahmen der Haushaltsplanungen 2022 entsprechend veranschlagt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil erläutert die vorgesehene Maßnahme und verweist auf die Vorstellung und detaillierte Erörterung im Ver- und Entsorgungsausschuss am 09. Februar 2022.

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, ob mit dem Ingenieurbüro ein Planervertrag abgeschlossen worden sei und wer im Falle eines Planungsfehlers haftbar zu machen sei.

Produktverantwortlicher Wübbelt verneint dieses und berichtet, es habe ein Angebot vorgelegen, dieses habe man schriftlich beauftragt.

Bürgermeister Gottheil informiert, dass wenn ein Planungsfehler vorliege, es immer die Möglichkeit habe, gegen den Planer juristisch vorzugehen. Es sei jedoch nicht üblich, bereits in einem normalen Planungsauftrag Regelungen für etwaige Regressansprüche aufzunehmen.

 

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass gewisse Maßnahmen zudem Genehmigungen durch den Kreis erforderten, sonst dürfe man sie gar nicht durchführen, was eine weitere Absicherung gegenüber Planungsfehlern darstelle.

Ausschussmitglied Deitert möchte erfahren, warum für Oberdarfeld eine Planung gemacht worden sei, und für andere Häuser nicht, obwohl sie auch vom Starkregen betroffen gewesen seien.

Bürgermeister Gottheil informiert, dass die Überschwemmung hier besonders auf die Rückstauung der Vechte zurückzuführen sei, die sei eingetragenes Gewässer.

Ausschussmitglied Wigger möchte wissen, ob es immer Teil der Planung gewesen sei, die Brücke im Bereich Mühlenweg dort zu entfernen.

Bürgermeister Gottheil verweist dass die Brücke am Mühlenweg entfernt worden sei, weil sie baufällig gewesen sei und um den Querschnitt des Gewässerdurchlassen (Maulprofil) durch die nunmehr neu zu bauende Brücke zu verbreitern.

 

Ausschussmitglied Gövert möchte wissen, ob denn nicht der Pegel der Vechte steige, wenn man das Wasser in die Vechte einleite.

 

Produktverantwortlicher Wübbelt versichert, dass nach den durchgeführten Berechnungen des Ingenieurbüros durchaus ein Anstieg zu verzeichnen sein werde, dieser jedoch nicht so groß sei, dass an anderer nachgelagerter Stelle eine Gefahrenstelle provoziert werde.