Sitzung: 10.02.2022 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/216
Der
Hochwasserschutzmaßnahme nach Variante 5
des Hochwasserschutzkonzeptes im Bereich Oberdarfeld wird grundsätzlich
zugestimmt.
Die hierzu
notwendigen Finanzmittel werden im Rahmen der Haushaltsplanungen 2022
entsprechend veranschlagt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil erläutert die vorgesehene
Maßnahme und verweist auf die Vorstellung und detaillierte Erörterung im Ver-
und Entsorgungsausschuss am 09. Februar 2022. Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, ob mit dem
Ingenieurbüro ein Planervertrag abgeschlossen worden sei und wer im Falle
eines Planungsfehlers haftbar zu machen sei. Produktverantwortlicher Wübbelt verneint dieses und
berichtet, es habe ein Angebot vorgelegen, dieses habe man schriftlich
beauftragt. Bürgermeister
Gottheil informiert, dass wenn ein Planungsfehler vorliege, es immer die
Möglichkeit habe, gegen den Planer juristisch vorzugehen. Es sei jedoch nicht
üblich, bereits in einem normalen Planungsauftrag Regelungen für etwaige
Regressansprüche aufzunehmen. Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass gewisse
Maßnahmen zudem Genehmigungen durch den Kreis erforderten, sonst dürfe man
sie gar nicht durchführen, was eine weitere Absicherung gegenüber
Planungsfehlern darstelle. Ausschussmitglied Deitert möchte erfahren, warum für
Oberdarfeld eine Planung gemacht worden sei, und für andere Häuser nicht,
obwohl sie auch vom Starkregen betroffen gewesen seien. Bürgermeister Gottheil informiert, dass die
Überschwemmung hier besonders auf die Rückstauung der Vechte zurückzuführen
sei, die sei eingetragenes Gewässer. Ausschussmitglied Wigger möchte wissen, ob es immer
Teil der Planung gewesen sei, die Brücke im Bereich Mühlenweg dort zu
entfernen. Bürgermeister Gottheil verweist dass die Brücke am
Mühlenweg entfernt worden sei, weil sie baufällig gewesen sei und um den
Querschnitt des Gewässerdurchlassen (Maulprofil) durch die nunmehr neu
zu bauende Brücke zu
verbreitern. Ausschussmitglied Gövert möchte wissen, ob denn
nicht der Pegel der Vechte steige, wenn man das Wasser in die Vechte
einleite. Produktverantwortlicher Wübbelt versichert, dass
nach den durchgeführten Berechnungen des Ingenieurbüros durchaus ein Anstieg
zu verzeichnen sein werde, dieser jedoch nicht so groß sei, dass an anderer
nachgelagerter Stelle eine Gefahrenstelle provoziert werde. |