Ausschussmitglied Fehmer erkundigt sich nach Vandalismus im Zusammenhang mit den Schulgebäuden und ob es die Möglichkeit der Videoüberwachung gebe.

 

Produktverantwortlicher Schulz berichtet, dass sich die Fälle von Vandalismus auf dem Schulgelände in Rosendahl mit Ausnahme des Herbsts 2021 in Grenzen hielten. Dieser Fall habe sich auf die Schlösser der Einfangstüren in der Holtwicker Grundschule bezogen, die mit Klebstoff verschmiert gewesen seien, was eine Neuinstallation in Höhe von 5000 € erforderlich gemacht habe. Die Versicherung habe den Schaden nicht übernommen.

 

Ausschussmitglied Pirkl bezweifelt, dass die Entscheidung der Versicherung in diesem Fall rechtmäßig gewesen sei.

 

Herr Schulz erläutert die Begründung der Versicherung, wonach diese nur für tatsächliche Einbrüche den Schaden übernehme. Hier habe es sich allerdings nur um einen versuchten Einbruch gehandelt, weil es den Tätern nicht gelungen sei, ins Gebäude einzudringen.

 

Produktverantwortlicher Schulz führt weiter aus, dass eine Videoüberwachung auf dem Außengelände wegen der Weitläufigkeit kaum möglich sei, innerhalb der Schulgebäude könne man Kameras installieren.