Es wird beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Holtwick-Ost“ im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. X/200 als Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.


 

Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage und die Vorberatung aus dem Fachausschuss. Er erklärt ergänzend, dass der Fuß- und Radweg, der ursprünglich im Bebauungsplan angedacht, aber nie realisiert worden sei, gemäß dem Beschlussvorschlag weichen werde, weil dieser ansonsten ein konkretes Bauvorhaben blockieren würde. Zudem bestehe keine Aussicht darauf, den Weg überhaupt zu realisieren, weil die hierfür benötigten Grundstücksflächen in privatem Eigentum stehen und sie nicht für öffentliche Belange zur Verfügung gestellt würden.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: