Beschluss: ungeändert beschlossen

 

 

Der verwaltungsseitig erarbeitete erste Entwurf der Satzung über das Anbringen von Werbeanlagen und Warenautomaten wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit juristischer Beratung eine rechtssichere Satzung mit Berücksichtigung der Gegebenheiten in der Gemeinde Rosendahl zu erarbeiten und diese in einer der kommenden Sitzungsfolgen der weiteren Beratung zuzuführen.


Abstimmungsergebnis  einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/223 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Mensing spricht sich für die Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe aus, die sich mit der Thematik einer Rosendahler Stellplatzsatzung näher auseinandersetzen solle.

 

Ausschussmitglied Weber bemerkt, dass in dem Entwurf die Ausgaben für die juristische Beratung noch nicht stundenmäßig und damit auch nicht mit einem detaillierten Honorar benannt seien.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass dies daran liege, dass man die im Zusammenhang mit der Beratung stehenden Ausgaben noch nicht genau beziffern könne. Ein Sockelbetrag für Beratungen solcher Art sei jedoch im Haushalt eingerichtet.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: