Der Entwurf der Stellplatzsatzung für die Gemeinde Rosendahl wird zur Kenntnis genommen.

 

Zur Bearbeitung eines Vorschlages zu einer Stellplatzsatzung wird ein interfraktioneller Arbeitskreis eingerichtet, der zu gegebener Zeit dem Ausschuss einen Entwurf vorlegt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/224 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Weber äußert sein Unverständnis über die bisher geltenden  Regelungen innerhalb der Bebauungspläne zu der Ausweisung von Stellplätzen.

 

Ihm sei es nicht ersichtlich, warum man die Anzahl vorzuhaltender Stellplätze von der Quadratmeterfläche der Immobilie abhängig mache. Auch die bisherige Regelung, lediglich 80% der Kosten für die Ablösung der Stellplätze erstattet zu bekommen, hinterfragt Herr Weber.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, eine Stellplatzsatzung aufzustellen.

 

Ausschussmitglied Meinert unterstreicht die Notwendigkeit einer Satzung, gibt jedoch zu bedenken, dass die dann geltende Regelung und deren Einhaltung zukünftig auch überprüft werden könne und müsse.

 

Ausschussmitglied Fischedick erklärt, dass die Relevanz einer Stellplatzsatzung mit Blick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität und der damit verbundenen Installation von Ladestationen am eigenen Haus zunehmen werde.

 

Ausschussmitglied Mensing fragt, ob bei der Kostenermittlung nicht auch der Wert des Grundstücks Berücksichtigung finden müsse.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass dies grundsätzlich denkbar sei.  Diese Frage werde verwaltungsseitig noch geklärt. Zunächst solle man sich jedoch im Rahmen des Arbeitskreises mit der Ausgestaltung der Stellplatzsatzung beschäftigen und dann auch hier die Detailfragen genau klären.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: