Beschluss: ungeändert beschlossen

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich für die Ermöglichung der Darstellung einer entsprechenden gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan einzusetzen.

 

Auf Grundlage des Plankonzeptes werden, sobald eine Aussicht auf Erfolg
besteht, Planentwürfe erarbeitet. Mit dem Antragsteller wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.

 

Mit den Planentwürfen werden eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung   nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/226 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, ob es sich beim Betrieb Hülsken um einen Rosendahler Betrieb handele.

 

Bürgermeister Gottheil informiert, dass der Betrieb jeweils etwa zur Hälfte auf Rosendahler und Billerbecker Gemeindegrund stehe, sodass auch die Gewerbesteuer an beide Gemeinden nach einer festen Zerlegungsvereinbarung entrichtet werde.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, ob es Imissionsprobleme zum Nachbargrundstück gebe.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass der Betrieb im Außenbereich angesiedelt sei und man hier ein Mischgebiet zugrunde legen könne.

Der Betrieb in der aktuellen Form sei vollständig genehmigt, sodass die Geräuschbelastung aus den Hallen als verträglich einzustufen sei.

 

Eher könne ein Lärmpegel im Bereich der Abfahrt entstehen.

Ausschussmitglied Abbenhaus möchte wissen, ob man die Abfahrt des Betriebs nicht verlegen könne, denn in der Kurve abzubiegen, stelle doch ein Sicherheitsrisiko dar.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass die Positionierung der Abfahrt in Absprache mit Straßen NRW und dem Kreis Coesfeld geklärt worden und hier keine Änderungswünsche möglich seien.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, welche Bedenken bezüglich des Bauvorhabens in den Handreichungen geäußert würden und wie man diese begründe.

Im Nachgang der Sitzung gibt die Verwaltung folgende Antwort:

 

Handreichungen: Seit November 2021 liegt der Entwurf der Handreichung zu den Zielen 2.3 und 2.4 LEP NRW vor, der vorgebe, dass die Gemeinden Rosendahl und Billerbeck zunächst die Genehmigungsgrundlage des Bestandes und die geplanten Erweiterungen darlegen müssen (s. 03_20220111_Antwort_BR MS.pdf), da dies entscheidend sei, ob für eine isoliert im Freiraum liegende Firma der beabsichtigen Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan im Rahmen der Ausnahmeregelung des Ziels 2.3 LEP landesplanerisch zugestimmt werden kann.

 

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass hier der Entwurf der Handreichung zum Landesentwicklungsplan scheinbar eine gewerbliche Ansiedlung von Betrieben im Außenbereich untersage, die vor dem Jahr 1960 als landwirtschaftliche Betriebe eingestuft gewesen seien.

 

Bei der Fa. Hülsken sei man sich derzeit nicht sicher, ob er 1960 als landwirtschaftlicher Betrieb gelte. Daher werde man zeitnah mit Landtagsabgeordneten ein Gespräch vor Ort führen, um Möglichkeiten für eine Realisierung des Erweiterungsvorhabens zu erörtern.

 

 

Ausschussmitglied Meinert spricht sich mit Blick darauf, dass es sich um einen großen Arbeitgeber und einen Traditionsbetrieb handele, dafür aus, das Bauvorhaben des Betriebs zu unterstützen.

 

Ähnlich äußern sich die Ausschussmitglieder Söller, Weber und Neumann für ihre jeweiligen Fraktionen. Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: