Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Beschlussvorschlag wird zurückgestellt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/227 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Bürgermeister Gottheil informiert, dass der Antragssteller nun die fehlenden Unterlagen zur Errichtung einer Werbeanlage im Ortskern nachgereicht habe.

 

Ausschussmitglied Neumann erkundigt sich, ob der Antragsteller oder Werbepartner, die die geplante Werbeanlage nutzen, für die Nutzung der Fläche Gewerbesteuer an die Gemeinde Rosendahl zahlen werde.

 

Bürgermeister Gottheil verneint dies, da es sich bei dem Antragssteller und Anbietern/Werbepartnern zumeist um überregionale Firmen handele, die ihre Steuern zentral im Ort des Firmenhauptsitzes bezahlten.

 

Herr Gottheil spricht sich für die Regelung der Verträglichkeit solcher Anlagen mit dem Ortsbild über eine Gestaltungssatzung oder einen Bebauungsplan aus, damit negative Folgen für das Erscheinungsbild der Ortsteile durch eine ausufernde Plakatierung/Werbung verhindert werden könnten.

 

Er macht darauf aufmerksam, dass eine solche Gestaltungssatzung oder auch ein Bebauungsplan der juristischen Begleitung bedürfe, weswegen er vorschlägt, diesen Tagesordnungspunkt heute zurückzustellen, und erst nach vorhergehender verwaltungsseitiger Beratung mit einer Planer bzw. Juristen im Rat am 31. März 2022 eine Entscheidung zu treffen.

 

Ausschussmitglied Weber erklärt, dass er wenig Sinn darin sehe, überhaupt eine Gestaltungssatzung aufzustellen.

 

Ausschussmitglied Meinert merkt an, dass einer Verschandelung der Ortsdurchfahrt Einhalt geboten werden müsse.

 

Ausschussmitglied Mensing bekräftigt, dass ein Instrument zur Verhinderung von überbordender Plakatierung/Werbung aus seiner Sicht nur im Rahmen einer Gestaltungssatzung entwickelt werden könne, sodass es angezeigt sei, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck gibt zu bedenken, dass eine Gestaltungssatzung gut ausgearbeitet sein müsse, andernfalls könnten daraus schnell Nachteile für Politik und Verwaltung resultieren, die häufig mit Beschilderungen arbeiteten, sei es im Wahlkampf oder um auf Veranstaltungen hinzuweisen.

 

 

 

 Er erfolgen keine weiteren Nachfragen von Ausschussmitgliedern.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: