Herr Hesseling verweist im Zuge eines von ihm verantworteten Bauvorhabens am Darfelder Markt auf die Schwierigkeit genügend Stellplätze nachweisen zu können. Herr Hesseling fragt nach der Möglichkeit, Stellplätze abzulösen, z.B. sie durch einen Park- and Ride-Parkplatz auszugleichen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass im Rahmen der Baugenehmigung Stellplätze auf der Grundlage des am Tage der Baugenehmigung jeweils geltenden Rechts (Stellplatzverordnung) ausgewiesen werden müssten. Eine eigene Stellplatzsatzung gebe es für Rosendahl bislang nicht. Ein erster Aufschlag solle jedoch mit der Beratung in der heutigen Sitzung erfolgen.

 

Man sei sich von Seiten der Verwaltung der Problematik bewusst, deshalb habe man die Stellplatzsatzung ja gerade auch als weiteren Punkt auf die heutige Tagesordnung gesetzt.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb verweist darauf, dass-solange keine eigene Stellplatzsatzung durch die Gemeinde formuliert sei- die Vorgaben der Landesregelung (Landesbauordnung NRW) gelten, wonach man für eine Wohneinheit auch einen Parkplatz anbieten müsse.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass das Thema Stellplatzordnung kürzlich auch bereits in der Bürgermeisterkonferenz zur Sprache gekommen sei, weil dies auch für die umgebenden Kommunen ein Thema von großer Relevanz sei.

Wahrscheinlich könne er allerdings erst in der nächsten Sitzung dieses Gremiums stichhaltige Informationen zur sich aktuell im Beratungsgang befindlichen Stellplatzverordnung des Landes NRW liefern. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss solle jedoch schon mit der inhaltlichen Arbeit zu diesem Thema beginnen.