Beschluss: ungeändert beschlossen

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich für die Ermöglichung der Darstellung einer entsprechenden gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan einzusetzen.

 

Auf Grundlage des Plankonzeptes werden, sobald eine Aussicht auf Erfolg
besteht, Planentwürfe erarbeitet. Mit dem Antragsteller wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.

 

Mit den Planentwürfen werden eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung   nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/226 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Herr Gottheil informiert über ein gemeinsames Gespräch zwischen dem Antragsteller, Vertreter*innen der Stadt Billerbeck und der Gemeinde Rosendahl und den Landtagsabgeordneten Wilhelm Korth und Henning Höne.

 

Inhaltlich sei es darum gegangen, den Regelungsinhalt des Entwurfs einer Handreichung zum Landesentwicklungsplan kritisch zu hinterfragen, weil aus Sicht der Bezirksregierung Münster entsprechende Ansätze der Erweiterungsvorhaben entgegenstehen könnten.

 

Landtagsabgeordneter Wilhelm Korth habe dem Unterzeichner kürzlich mitgeteilt, dass nach Gesprächen auf Landesebene der Entwurf der Handreichung nicht mehr umgesetzt werden solle und dieser folglich als gegenstandslos betrachtet werden könne. Demnach stehe zumindest das seitens der Bezirksregierung Münster vorgetragene Argument dem geplanten Vorhaben nicht mehr im Weg.

 

 

Fraktionsvorsitzender Weber warnt davor, sich allein auf die Aussagen eines Landtagsmitglieds zu verlassen, man müsse die Entscheidungen der Landesregierungen abwarten und danach handeln.

 

Bürgermeister Gottheil stimmt dieser Position zu und weist darauf hin, dass die üblichen Fragestellungen im weiteren Verfahrensverlauf abzuarbeiten seien und lediglich ein Teilaspekt sich als nicht mehr problematisch herausgestellt habe.

 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: