Die der
Sitzungsvorlage Nr. X/229 als Anlage I a
beigefügte Ergänzung des gemeindlichen Straßen- und Wegekonzeptes für
beitragspflichtige Maßnahmen gem. § 8a KAG NRW wird zugestimmt. Eine
Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/229 und gibt kurze Erläuterungen.
Herr Gottheil teilt mit, dass der Beschluss
vorsorglich gefasst werde, da bei der letzten Wirtschaftswegebereisung am 18.
März 2022 deutlich geworden sei, dass an zwei Stellen voraussichtlich das
Schadensbild nachhaltig für die Zukunft beseitigt werden könne, wenn anders als
bei einer reinen Unterhaltungsmaßnahme auch der Unterbau neu strukturiert
werde.
Vorbehaltlich der seitens der Landesregierung NRW in
Aussicht gestellten neuen Förderrichtlinie gelte derzeit nach wie vor noch § 8a
KAG NRW, der für diesen Fall eine hälftige Übernahme der damit im Zusammenhang
stehenden Sanierungskosten vorsehe. Verwaltungsseitig werde daher
vorgeschlagen, das Straßen- und Wegekonzept nach § 8a KAG NRW abweichend von
der im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 17. März 2022 beschlossenen
Variante rein vorsorglich um zwei Wegeabschnitte lt. Anlage Ia zu erweitern.
Die entsprechende aktualisierte Anlage Ia ist der
Sitzungsvorlage angefügt worden.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss