Die der Sitzungsvorlage Nr. X/229 als Anlage I a beigefügte Ergänzung des gemeindlichen Straßen- und Wegekonzeptes für beitragspflichtige Maßnahmen gem. § 8a KAG NRW wird zugestimmt. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/229 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Herr Gottheil teilt mit, dass der Beschluss vorsorglich gefasst werde, da bei der letzten Wirtschaftswegebereisung am 18. März 2022 deutlich geworden sei, dass an zwei Stellen voraussichtlich das Schadensbild nachhaltig für die Zukunft beseitigt werden könne, wenn anders als bei einer reinen Unterhaltungsmaßnahme auch der Unterbau neu strukturiert werde.

 

Vorbehaltlich der seitens der Landesregierung NRW in Aussicht gestellten neuen Förderrichtlinie gelte derzeit nach wie vor noch § 8a KAG NRW, der für diesen Fall eine hälftige Übernahme der damit im Zusammenhang stehenden Sanierungskosten vorsehe. Verwaltungsseitig werde daher vorgeschlagen, das Straßen- und Wegekonzept nach § 8a KAG NRW abweichend von der im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 17. März 2022 beschlossenen Variante rein vorsorglich um zwei Wegeabschnitte lt. Anlage Ia zu erweitern.

Die entsprechende aktualisierte Anlage Ia ist der Sitzungsvorlage angefügt worden.

 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss