Beschluss: Kenntnis genommen

 

 


Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt, warum die WIR-Fraktion den Antrag auf vorbereitende Schritte für die Einführung eines Bürgerbusses gestellt habe.

So könnte dem Bürgerbus eine wichtige Funktion zukommen, um allen Bürger*innen Rosendahls weiterhin Zugang zu infrastrukturellen Angeboten, wie z.B. Hausärzten zu gewährleisten.

 

Herr Mensing sei sich darüber im Klaren, dass ein solches Projekt nur durch das starke Engagement der Bürger*innen getragen werden könne. Defizitäre Beträge sollten durch den Rat getragen werden.

 

Anschließend hält Herr Heckens, Vorsitzender von „Pro Bürgerbus NRW“, einen Vortrag über die Möglichkeit für Gemeinden im ländlichen Raum, ein solches Bürgerbusprojekt zu implementieren.

Die Power-Point Präsentation ist als Anlage der Niederschrift angefügt.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck fragt, ob die für den Bürgerbusbetrieb erforderliche Konzession auch versagt werden könne.

 

Herr Heckens bejaht dies. Die Gewährung oder die Versagung der Konzession stehe im Zusammenhang mit dem bestehenden Streckennetz des ÖPNV. Ein Bürgerbus dürfe die Auslastung des Verkehrsplans des ÖPNV nicht beeinträchtigen.

 

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck erkundigt sich, ob man im Vorfeld klären könne, ob sich möglicherweise Probleme bei der Gewährung der Konzession abzeichneten.

 

Auch Ausschussmitglied Deitert möchte wissen, ab wann man von einer Konkurrenzsituation mit dem bestehenden ÖPNV- Angebot ausgehe.

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Herr Heckens rät, vorab den Ortsplan und den Fahrplan zu sichten, so könne man schnell die Ausgangslage eines solchen Projekts analysieren.

Wichtig sei es zudem, die Sicht der Bürger*innen einzuholen. Diese müssten den öffentlichen Personen - nahverkehr als unzureichend bzw. verbesserungswürdig einstufen. Nach Herrn Heckens Erfahrung sei eine Anzahl von ca. 100 befragten Bürger*innen aussagekräftig, ob eine solche Dienstleistung auch nachgefragt werde.

Darüber hinaus spiele auch das Ausmaß an ehrenamtlichem Engagement eine wichtige Rolle als eine notwendige Voraussetzung für das Gelingen des Projekts.

 

 

Ausschussmitglied Rahsing erkundigt sich, ob die Fahrpersonalverordnung bei dem Projekt auch greife.

 

Herr Heckens bejaht dies.

 

Bürgermeister Gottheil möchte wissen, ob es eine Faustformel gebe, wie viele Menschen das Angebot nutzen müssten, damit eine Auslastung der Fahrplankapazität gewährleistet sei.

 

Herr Heckens erklärt, dass man das nicht pauschal sagen könne und sich die Zahl nach den individuellen Gegebenheiten der Gemeinden richte. Grob könne man von 3500 und 21000 Fahrgastzahlen pro Jahr ausgehen, zwei Personen pro Fahrt seien dabei ein guter Schnitt. Das Konzept müsse zudem attraktiv gestaltet sein.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing räumt ein, dass bei der WIR-Fraktion auch lange Zeit Zweifel am Gelingen des Projekts bestanden hätten. Es sei wichtig, das Projekt generationenübergreifend attraktiv zu gestalten.

 

Herr Mensing umreißt deshalb auch die Idee, die Fahrten des Bürgerbusses auch mit den Veranstaltungsangeboten der Vereine zu koppeln. Er fragt, ob das auch möglich sei, obwohl solche Veranstaltungen nur sporadisch stattfänden.

 

Herr Heckens erklärt, dass bereits Pilotprojekte mit diesem Angebot in anderen Gemeinden angelaufen seien. Wenn man sich für die Öffnung des Konzepts für flexible bzw. Mischformen entscheide, müsse man sich allerdings im Klaren darüber sein, dass damit eine zentrale Koordinationsstelle notwendig werde. Auch werde dieses Angebot von der eigentlichen Zielklientel (den Menschen im rentenfähigen Alter) in der Regel nicht nachgefragt. Die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Bürgerbusprojekt würden über den ÖPNV gefördert, dazu zählten jedoch nicht die Anbindung von Einzelveranstaltungen. Wenn man eine solche Mischform andenke, müsse man mit dem Land in Verhandlung treten.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert erkundigt sich, ob es in Ordnung sei, wenn sich der Bürgerbus über Gemeindegrenzen hinwegbewege. Das könne doch eine Chance darstellen, die Gemeinde Rosendahl stärker an den Fernverkehr oder Verkehrszentren anzubinden.

 

Herr Heckens erklärt, dass die Anbindung an den Fernverkehr ein originäres Ziel eines Bürgerbusprojekts sei. Evtl. könne man sich die Kosten (Defizitabdeckung) dann auch mit einer Nachbargemeinde teilen.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert erkundigt sich, ob auch Schüler*innen von dem Angebot Gebrauch machen könnten.

 

Herr Heckens erklärt, dass dies grundsätzlich möglich sei, sofern man den Regionaltarif ansetze.

 

Ausschussmitglied Söller erklärt, dass er in Anbetracht des bestehenden Fahrplans des ÖPNV keinen Bedarf für die Dienste eines Bürgerbusses sehe. Im Veranstaltungskalender könne man problemlos die Fahrplanzeiten und Busverbindungen nachlesen. Zudem könne man einen Taxibus bestellen.

Bürgermeister Gottheil stimmt zu, dass Rosendahl seinen Einwohner*innen bereits heute ein gewisses ÖPNV- Angebot zur Verfügung stelle und es schwer zu messen sei, ob weitergehende Angebote gewünscht seien und auch angenommen würden. 

 

Herr Heckens informiert, dass der Bürgerbus häufig auch als Mittel gesehen werde, den Takt zu verdichten, indem man von einer gemeinsamen Haltestelle abfahren könne, das würde z. B. nicht als Konkurrenzsituation gewertet. Er rät, in Einzelfällen Kontakt zur Bezirksregierung aufzunehmen.

 

Ausschussmitglied Rahsing äußert sich positiv über das Konzept des Bürgerbusses. Er möchte wissen, wieviel das für den Nutzer kostet.

 

Herr Heckens spricht sich für einen Inseltarif aus, der günstig sein und sich am Regionaltarif orientieren solle.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erkundigt sich, ob es also möglich sei, das Angebot mit dem Inseltarif oder einer Karte zum Regionaltarif zu nutzen.

 

Herr Heckens bestätigt dies. Beide Tarifmodelle seien umsetzbar.

 

Ausschussmitglied Pirkl fragt, ob Zahlen zur Verfügung stünden, wie derzeit einzelne Linien genutzt würden.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass derzeit solche Zahlen nicht vorlägen.

 

Herr Heckens beschreibt, dass ein großer Vorteil des Bürgerbusses auch in der familiären Atmosphäre liege. Das sei für viele Menschen attraktiv.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing möchte wissen, wie man die Linien konzipieren könne und ob es auch möglich sei, von der ausgewählten Streckenführung abzuweichen. Herr Mensing möchte zudem wissen, für welche Fahrten (z.B. zum Arzt) die Menschen am häufigsten auf den Bürgerbus zurückgriffen.

 

Herr Heckens erklärt, dass man die Strecken, die man ausgewählt habe, auch anfahren müsse, da könne man nicht flexibel agieren. Jedoch könne man das Halten auf Zuruf andenken, auch müssten nicht erst kostspielige Haltestellen installiert werden.

 

Ihm seien keine Studien bekannt, die das Fahrverhalten der Bürgerbusgäste evident abbilden würden.

 

Ausschussmitglied Daniel Schubert erkundigt sich, ob die Fahrzeiten des Busses durch äußere Maßgaben beschränkt seien.

 

Herr Heckens informiert, dass sich eine natürliche Beschränkung aus dem ehrenamtlichen Engagement ergebe. Man finde nicht viele Menschen, die bis in die Nacht hinein ehrenamtlich fahren würden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erkundigt sich, in welcher Höhe sich die Kosten beliefen, die von der Gemeinde zu tragen seien.

 

Herr Heckens weist darauf hin, dass das System gut finanziell durchdacht sein müsse. Das Land NRW akzeptiere eine Defizitdeckelung von 5000 € im Jahr. Das sei in der Regel ausreichend.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass noch viele Fragen im Zusammenhang mit dem Projekt zu klären seien, man stehe noch ganz am Anfang. Herr Gottheil verweist auf den noch offenen Beschlussvorschlag und möchte wissen, wie nun weiter verfahren werden solle.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck ist einverstanden damit, den Antrag und den Vortrag zur Kenntnis zu nehmen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing regt an, Schritte für eine Bürgerversammlung einzuleiten, um diese über das angedachte Bürgerbus-Projekt zu informieren und gleichzeitig eine Stimmungsabfrage der Bevölkerung einzuholen. Zudem erbittet er eine Checkliste, die als Leitfaden für weitere Vorbereitungen dienen könne.

 

Herr Heckens erklärt sich gerne dazu bereit, auch diese zur Verfügung zu stellen.  Die Checkliste ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen und die Anregung von Herrn Mensing wird von der Verwaltung als Auftrag mitgenommen.