Es wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße / Fabianus-Kirchplatz“ im Ortsteil Osterwick für das Gebiet, das der der Sitzungsvorlage Nr. X/235 als Anlage II beigefügten Begründung mit Abgrenzungsplan zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zu der geplanten Werbeanlage auf dem Grundstück Hauptstraße 7 zu verweigern.  

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Zurückstellung des Baugesuches gemäß § 15 Baugesetzbuch zu stellen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/235 und gibt kurze Erläuterungen.

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen der Ratsmitglieder.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: