Den in den Anlagen I
bis VII der Sitzungsvorlage Nr. X/225 beigefügten Beschlussvorschlägen, als
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis
genommen, dass die in Anlage VIII beigefügten Stellungnahmen von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken
beinhalten.
Der Planungsstand
wird bestätigt.
Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. X/225 in Anlage IX beigefügten
Planentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hauptstraße
/ westlich des Rathauses“ im Ortsteil Osterwick gemäß § 12 Baugesetzbuch
(BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/225 und gibt kurze Erläuterungen.
Ausschussmitglied Meinert erkundigt sich, ob sich die Überschreitung der Grundflächenzahl auf die Stellplatzanzahl auswirke.
Fraktionsvorsitzender Lembeck erklärt, dass sich der Arbeitskreis zur Errichtung einer Stellplatzverordnung mit der verbindlichen Festsetzung von Stellplätzen für Wohn- und Gewerbegebäude beschäftige und sich im Rahmen dieser Arbeit auch die Festsetzung von Stellplätzen für dieses zu besprechende Bauvorhaben geregelt werde.
Es erfolgen keinen weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: