Die Ausführungen
zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Rosendahl werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan in der Fassung, die er
durch Änderungen oder Ergänzungen erfahren hat, in Verbindung mit der 63.
Änderung neu bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Herr Ahn referiert
über das Instrument der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans und zeigt
anhand des bereits erstellten Arbeitsplans die Inhalte der Neubekanntmachung
auf.
Die Power Point
Präsentation hierzu ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Ausschussvorsitzender Lembeck fragt, ob es möglich sei, den Flächennutzungsplan von jetzt an immer auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Herr Ahn informiert, dass Veränderungen in Bebauungsplänen übertragen und somit sichtbar sein müssten, da dies ansonsten juristisch anfechtbar sei. In ein paar Jahren bzw. in regelmäßigen Zeitabständen werde eine Neuaufstellung auch wieder notwendig sein.
Ausschussmitglied Weber zeigt sich irritiert darüber, dass Änderungen in Bebauungsplänen ohne Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt seien. Er fragt, ob dies so rechtlich zulässig sei.
Fachbereichsleiterin Brodkorb stellt klar, dass die Änderungen, die sich im Zuge von Bebauungsplänen ergeben hätten, sehr wohl dokumentiert und in den Flächennutzungsplan übertragen worden seien.
Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, ob mit der Neuerstellung des Flächennutzungsplans nicht auch die Erstellung eines Umweltberichts verbunden sei. Herr Weber möchte wissen, ob es nicht möglich sei, in diesem Zusammenhang einen Umweltbericht für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen.
Herr Ahn erklärt, dass Umweltberichte erstellt werden müssen, wenn sich Änderungen in Bebauungsplänen ergeben. Umweltberichte bezögen sich auf individuelle und spezifische Bauvorhaben bzw. Änderungspunkte. Der Begriff „Umweltbericht“ sei insoweit als fallspezifische Umweltprüfung zu verstehen und nicht als Komplettberichterstattung für das gesamte Gemeindegebiet zu verstehen.
Die Erstellung eines Umweltberichts für das gesamte Gemeindegebiet sei jedoch durch die Verwaltung gar nicht leistbar und hier auch nicht gefordert. In der Größenordnung spreche man eher von der Erstellung eines Landschaftsplans und dies sei die Aufgabe der Kreisbehörde.
Bürgermeister Gottheil unterstreicht, dass die
Verwaltung bei den Änderungen in der Bauleitplanung stets rechtskonform
gehandelt habe.
Das Ziel dieser Neubekanntmachung bestehe lediglich
darin, die bisher lediglich im Papierformat vorgenommenen Änderungen zum
Flächennutzungsplan zukünftig auf Knopfdruck digital sichtbar zu machen und den
bisherigen Flächennutzungsplan in eben dieser digitalen Form zu aktualisieren.
Ausschussmitglied Meinert erkundigt sich, wie die Änderungen der Bebauungspläne in den Flächennutzungsplan übernommen werden.
Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass die in den
letzten Jahren vorgenommen Änderungen der Bebauungspläne dem Planungsbüro
WoltersPartner immer übermittelt worden seien und auch „alte“ der Flächennutzungsplan
bereits vom Planungsbüro WoltersPartner digitalisiert worden sei. Nun müssten
beide Elemente nur noch miteinander verbunden werden.
Herr Lembeck verweist auf die Beschlussvorlage X/238 und gibt kurze Erläuterungen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: