Beschluss: ungeändert beschlossen

 

 

  1. Die der Gemeinde Rosendahl lt. Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 30.11. 2021 bewilligten 59.099,18 € werden für die Errichtung von Photovoltaikanlagen inklusive Batteriespeicher auf den Kläranlagenstandorten Osterwick und Holtwick eingesetzt.

 

  1. Die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen außerplanmäßigen Mittel werden wie in der Sitzungsvorlage beschrieben bereitgestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/241 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Durch den bundesweiten Annahmestopp der Förderanträge entfielen weitere Fördermittel, was erklärt, warum man sich im vorliegenden Beschlussvorschlag auf die Kläranlagen in Osterwick und Holtwick konzentriere.

Beide Standpunkte versprächen die beste Amortisationszeit. Bis zum Ende des Jahres 2022 müsse diese Maßnahme umgesetzt sein.

 

Ausschussmitglied Schubert erkundigt sich, ob die Fördermittel nicht mehr zur Verfügung stünden, sollte man bis zum Ende des Jahres mit der Installation der Photovoltaikanlage nicht fertig werden.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass eine Fristverlängerung nach bisherigen Erfahrungen in gleich oder ähnlich gelagerten Fällen- insbesondere bei Lieferengpässen- grundsätzlich möglich sei, nur müsse diese gut begründet werden. In dieser Hinsicht sei man ggf. auf die juristische Fachberatung angewiesen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing äußert sein Unverständnis darüber, warum für die Installation der Anlage eine Batteriespeicheranlage vorgesehen sei. Seiner Ansicht nach sei diese Speicherform unwirtschaftlich und zu kostspielig.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass ein Batteriespeicher bisher zwingende Fördervoraussetzung sei, die genauen Gründe für die Wahl der Batteriespeicheranlage sollten vom Energielenker erklärt werden.

 

Im Nachgang der Sitzung gibt die Verwaltung folgende Antwort:

 

Tatsächlich ist der Batteriespeicher damals Förderbedingung gewesen.
Da die Förderung in der Zwischenzeit gestoppt worden ist, besteht nun nicht mehr die Verpflichtung, die Batteriespeicher für die beiden Anlagen mit zu verbauen.

 

Ein Gespräch der Verwaltung mit dem Chef der Energielenker, Herrn Humann, hat bestätigt, dass Batteriespeicher z. B. bei den Klärwerken keinen Sinn machen, da dort der Eigenverbrauch höher als die Einspeisung durch die PV-Anlage ist.

 

Zu dieser Thematik ist am 11. Mai 2022 ein Online-Treffen zwischen Bürgermeister Gottheil, der Fachbereichsleiterin Brodkorb und Herrn Humann geplant.

 

 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: