Im Rahmen der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr/Rettungswache“ im Ortsteil Holtwick wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgrund des in Anlage II beigefügten Planentwurfs mit Begründung durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 243 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, wann mit der Fertigstellung des Umweltberichts zu rechnen sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass die Verwaltung gerade mit der Erstellung des Umweltberichts beschäftigt sei und man an einer zeitnahen Fertigstellung interessiert sei. Sie könne zum jetzigen Zeitpunkt keine genaue Fertigstellungsfrist benennen.

 

Ausschussmitglied Gövert möchte wissen, ob der Nachbarschaftstreffpunkt auch in den Bereich der Änderung falle.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb bestätigt dies und erklärt, dass der Platz im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben weichen müsse.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

Im Anschluss trifft der Ausschuss folgenden Beschluss: