Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss nimmt den Sachvortrag über die bisherige Entwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Gemeinde Rosendahl zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag von Ausschussmitglied Steindorf vom Ausschuss einvernehmlich vor den TOP 2 gezogen.

 

Fachbereichsleiter Homering berichtete anhand eines Folienvortrags ausführlich über die Entwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Gemeinde Rosendahl. Die Vortragsunterlagen sind der Niederschrift als Anlage I beigefügt.

 

Im Anschluss an seine Ausführungen ergaben sich einige Sachfragen.

 

Ausschussmitglied Steindorf fragte nach, wo beim Kreis Coesfeld die Anlaufstelle für die Betroffenen wäre, die an den Kreis verwiesen würden, und wer die dadurch entstehenden Kosten trage.

Fachbereichsleiter Homering teilte mit, dass das Zentrum für Arbeit in den Gebäuden der Kreisverwaltung untergebracht sei. Allerdings würde vorrangig versucht, die Betroffenen im Rosendahler Rathaus durch die hierfür zuständige Fachberaterin, die immer dienstags im Rathaus sei, beraten zu lassen. Die Kosten würden auch in diesen Fällen wie üblich abgerechnet: die Kosten der Unterkunft trage die Kommune, die weiteren Kosten würden über die Pauschalen vom Kreis mit dem Bund abgerechnet.

 

Ausschussmitglied Wünnemann bat um Auskunft, welche Regelungen bei vorliegendem Wohneigentum zum Tragen kämen.

Herr Homering erläuterte, dass bei einer Familie/Bedarfsgemeinschaft ein Einfamilienhaus bzw. eine Eigentumswohnung nicht angegriffen würden, wenn eine angemessene Größe des Grundstücks bzw. der Wohnung festgestellt würde. Die Maßstäbe hierfür seien recht großzügig. Bei einem Alleinstehenden, der eine unangemessen große Eigentumswohnung bewohne, würde allerdings eine Verwertung des vorliegenden Vermögens erwartet.

 

Ausschussmitglied Schröer fragte an, ob auch kreisübergreifend zusammengearbeitet würde, wenn es um die Vermittlung von Arbeitsstellen ging.

Herr Homering bejahte dies und führte Beispiele hierfür an. Die Kommunikationsmöglichkeiten für einen diesbezüglichen Informationsaustausch würden außerdem in Zukunft noch weiter ausgebaut.

 

Ausschussvorsitzende Everding erkundigte sich, ob Plus-Jobs verlängert werden könnten.

Herr Homering erläuterte, dass die Plus-Jobs grundsätzlich für die Dauer von 6 Monaten angelegt seien und darüber hinaus arbeitsmarktpolitisch wenig Sinn machten. Nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen würden sie verlängert.

 

Ausschussmitglied Wünnemann fragte nach, ob die Plus-Jobs auch für die Gemeinde Rosendahl von Nutzen seien.

Fachbereichsleiter Homering erinnerte daran, dass Plus-Jobs nur für gemeinnützige und zusätzliche Arbeiten eingerichtet werden dürften, um eine Konkurrenz zum Arbeitsmarkt zu vermeiden. An diese Vorgaben würde sich die Gemeinde auch halten, wenn es sich um einen Einsatz bei der Gemeinde Rosendahl, wie zum Beispiel beim Bauhof, handele. Am besten seien Plus-Jobs allerdings immer noch für Vereinsinitiativen geeignet.

 

Ausschussmitglied Schröer bat um eine genauere Erläuterung der Gründe für die angekündigte überplanmäßige Ausgabe von rd. 125.000,00 € und fragte nach der weiteren finanziellen Entwicklung in diesem Bereich.

Bürgermeister Niehues verwies auf die enormen Schwierigkeiten, mit denen alle Beteiligten bei der Planung des notwendigen Finanzrahmens zu kämpfen gehabt hätten. Eine vollständig neue Aufgabe wäre auf die Gemeinden und den Kreis zugekommen und entsprechende Erfahrungswerte hätten nicht vorgelegen. Grundlage der Ermittlung der zu erwartenden Kosten hätten daher nur angenommene Fallzahlen und angenommene Kosten der Unterkunft sein können. Es hätte sich nunmehr gezeigt, dass beide Faktoren höher ausgefallen seien als angenommen. Dieser große Unsicherheitsfaktor sei zuvor aber auch bedacht worden. Aus diesem Grund erfolge die Abrechnung eben nicht über die Kreisumlage, sondern außerhalb der Kreisumlage, allerdings anhand eines Prozentsatzes auf der Grundlage eines mit der Kreisumlage identischen Verteilungsschlüssels. Was darüber hinaus die zukünftige Entwicklung beträfe, berichtete er von Überlegungen im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz, statt einer Umlagenfinanzierung auf der Basis der Kreisumlage ab dem 1. Juli 2006 teilweise eine Spitzabrechnung (evtl. beginnend mit 20 v.H.) vorzunehmen. Dies sei aber nur bei einer Einigung aller Kommunen durchzusetzen. Die Gemeinde Rosendahl wäre eine der Gemeinden, die von einem solchen Abrechnungsmodus profitieren würde, andere Kommunen stünden sich allerdings bei einer Spitzabrechnung schlechter. Er könne daher nicht absehen, ob es zu einer Einigung in der Bürgermeisterrunde käme.

 

Ausschussmitglied Schulze-Baek fragte nach den Gründen für die mangelnde Unterstützung seitens der Agentur für Arbeit während der Übergabephase.

Fachbereichsleiter Homering betonte die derzeitige effektive Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und führte die Anfangsschwierigkeiten auf die Umstellungsprobleme zurück.

Auch Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass eine gute Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit für die Gemeinde Rosendahl unentbehrlich sei.

 

 

Anschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: