Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für die Neugestal­tung der Orts­durchfahrt Darfeld (Darfelder Markt, vom Einmündungsbereich Höpinger Straße bis zum Einmündungsbereich Eggeroder Straße), die der Sitzungsvorlage VII/585 als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues erläuterte, dass die vorgesehene Beschlussfassung als Formalie anzusehen sei, da bereits entsprechende Grundsatzbeschlüsse schon in der Ratssitzung am 06.04.2006 gefasst worden seien. Die Satzung sei notwendig, da nicht alle Anlieger Ablöseverträge geschlossen hätte. In einigen Fällen müssten somit Anliegerbeiträge durch Beitragsbescheid auf der Grundlage der nun zu verabschiedenden Satzung erhoben werden. Aber auch für die Ablöseverträge sei die Satzung Grundlage für die Höhe der Beiträge.

 

Ratsmitglied Haßler wies darauf hin, dass die Anlieger seitens der Gemeinde nur für 40 % der Kosten herangezogen würden, wenngleich auch die Heranziehung für 50 % rechtlich zulässig sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Prozentsatz das Ergebnis eines Abwägungsprozesses gewesen sei. Dieses käme in der entsprechenden Sitzungsvorlage auch deutlich zum Ausdruck. Die in Rede stehende Straße würde zu einem hohen Anteil auch öffentlich genutzt, sodass ein Anteil von 40 % angemessen sei.

 

Ratsmitglied Haßler wünschte dennoch festgehalten, dass die Gemeinde freiwillig auf Einnahmen, die sie erhalten könne, verzichte. Dies sei eine politische Entscheidung, also politischer Wille. Ihr sei dieser Hinweis vor dem Hintergrund vergangener Diskussionen zur Abwasserthematik wichtig.

 

Ratsmitglied Fliß erkundigte sich, ob die Anliegerbeiträge noch im Jahr 2007 fällig würden.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass man zunächst noch versuchen werde, Ablöseverträge zu schließen. Die Beiträge per Bescheid würden später erhoben.

 

Fachbereichsleiter Wellner ergänzte, dass mit dem Datum der Abnahme der Straße auch die Beitragspflicht entstünde.

 

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: