Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Angebot der Offenen Jugendarbeit Rosendahl, einen Bandcontest am 20.12.2008 in Rosendahl zu organisieren, wird begrüßt.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussmitglied Neumann erkundigte sich nach dem Hintergrund für die Terminierung des Konzertes kurz vor Weihnachten. Er regte an, diese Veranstaltung ggf. mit einer Zeltveranstaltung zu verbinden. Er halte anstelle einer Defizitabdeckung eine personelle Unterstützung durch den Bauhof für geeigneter und fragte nach, ob ein Alkoholverbot vorgehen sei.

 

Herr Bögge erläuterte, dass der Termin auf die Bedürfnisse von Jugendlichen abgestimmt sei (Ferienbeginn, Jahresabschluss). Über eine Kooperation mit einer anderen Zeltveranstaltung habe man bereits nachgedacht. Ein generelles Alkoholverbot sei nicht vorgesehen, Jugendlichen sei auch der angemessene Umgang mit Alkohol zu vermitteln. Ohne Alkoholverkauf sei eine Finanzierung der Veranstaltung nur über Eintrittsgelder schwierig. Eine Defizitabdeckung sei interessant, aber nicht zwangsläufig notwendig.

 

Ausschussmitglied Steindorf begrüßte grundsätzlich die Veranstaltung, hielt aber die Sporthalle als Veranstaltungsort für ungeeignet.

Er regte an, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschusses eine Nutzungsregelung für nichtsportliche Veranstaltungen in der  Zweifachsporthalle vorlegen solle.

Eine Defizitabdeckung halte er angesichts der finanziellen Ausstattung der Offenen Jugendarbeit seitens der Gemeinde und des Kreises von insgesamt 100.000 € für nicht angemessen.

 

Bürgermeister Niehues fragte nach, ob eine Defizitabdeckung der Veranstaltung über nicht verbrauchte Mittel aus dem Zuschuss für die Offenen Jugendarbeit möglich sei.

 

Dieser Vorschlag fand die Zustimmung des Ausschusses.

 

Ausschussmitglied Weber begrüßte die Aussage von Herrn Bögge, auch ohne Defizitabdeckung die Veranstaltung durchführen zu können, hielt aber die Sporthalle ebenfalls für nicht geeignet.

 

Herr Bögge zog daraufhin seinen Antrag zurück.

 

Ausschussmitglied Schröer regte an, die geplante Veranstaltung in Abstimmung mit anderen Jugendverbänden, die bereits ähnliches geplant hätten, durchzuführen.

 

Herr Bögge erklärte, dass dieses bereits geschehen sei.

 

Ausschussmitglied Neumann stellte noch einmal heraus, dass nach Auffassung der WIR-Fraktion nur bei sportlichen Veranstaltungen die Benutzungsordnung und damit das Alkoholverbot gelte; gegen den Ausschank von alkoholischen Getränken bei kulturellen Veranstaltungen spräche dagegen nichts.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil kündigte an, dass in Ergänzung der bereits bestehenden Benutzungsordnung für sportliche Veranstaltungen seitens der Verwaltung eine kleine Nutzungsregelung für die Sporthalle bezüglich außersportlicher Veranstaltungen erstellt werde.

 

 

Anschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: