Im Rahmen der 62.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer
„Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr/Rettungswache“ im
Ortsteil Holtwick wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgrund des in Anlage II beigefügten Planentwurfs
mit Begründung durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2
BauGB abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage X/243 und gibt kurze Erläuterungen.
Fraktionsvorsitzender Weber erkundigt sich, wie man
auf eine kalkulierte Überschwemmungshöhe von 1,60 m bei einem
Jahrhunderthochwasserereignis komme und ob der Haftungsausschuss für einen
solchen Fall an dieser Stelle im Flächennutzungsplan nicht vermerkt sein müsse.
Fachbereichsleiterin Brodkorb verweist darauf, dass
diese Starkregenhinweiskarten erst seit einigen Wochen öffentlich zugänglich
seien und man die dortigen Hinweise in der verbindlichen Bauleitplanung im
Blick haben müsse. Der Wert von 1,60 m sei von einem Ingenieurbüro ermittelt
worden.
Fraktionsvorsitzender Weber regt an, sich in diesem
Zusammenhang mit der Entwicklung eines Katastrophenplans für
Starkregenereignisse oder auch Jahrhunderthochwassers zu befassen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb stellt in Aussicht, dass
die Person des/der Klimaanpassungsmanagers/in bei der Entwicklung eines solchen
Vorhabens eine wichtige Rolle spielen könnte. Die Förderzusage zum gestellten
Förderantrag liege leider immer noch nicht vor. Im Sommer 2022 könne nach
Erhalt der Förderzusage hoffentlich das Stellenausschreibungsverfahren starten.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: