Im Rahmen der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr/Rettungswache“ im Ortsteil Holtwick wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgrund des in Anlage II beigefügten Planentwurfs mit Begründung durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/243 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erkundigt sich, wie man auf eine kalkulierte Überschwemmungshöhe von 1,60 m bei einem Jahrhunderthochwasserereignis komme und ob der Haftungsausschuss für einen solchen Fall an dieser Stelle im Flächennutzungsplan nicht vermerkt sein müsse.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb verweist darauf, dass diese Starkregenhinweiskarten erst seit einigen Wochen öffentlich zugänglich seien und man die dortigen Hinweise in der verbindlichen Bauleitplanung im Blick haben müsse. Der Wert von 1,60 m sei von einem Ingenieurbüro ermittelt worden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber regt an, sich in diesem Zusammenhang mit der Entwicklung eines Katastrophenplans für Starkregenereignisse oder auch Jahrhunderthochwassers zu befassen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb stellt in Aussicht, dass die Person des/der Klimaanpassungsmanagers/in bei der Entwicklung eines solchen Vorhabens eine wichtige Rolle spielen könnte. Die Förderzusage zum gestellten Förderantrag liege leider immer noch nicht vor. Im Sommer 2022 könne nach Erhalt der Förderzusage hoffentlich das Stellenausschreibungsverfahren starten.

 

 

 Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: