Herr Lang informiert über die Grundsätze der Bauleitplanung. Die Power Point Präsentation des Vortrags ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ausschussmitglied Mensing erkundigt sich, warum die thermischen Verluste bei einem Hochhaus geringer seien als bei einem Mehrfamilienhaus.

Herr Steindorf vermutet, dass es mit der jeweiligen Größe der Austrittsfläche der Hauswände zu tun habe.

 

Herr Lang erklärt, dass er diese Frage in der Kürze der Zeit nicht beantworten könne.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck möchte wissen, ob sich die von Herrn Lang beschriebenen Grundsätze der Bauleitplanung auch auf die Konzeption der Ladeinfrastruktur auswirken.

 

Herr Lang erklärt, dass gesammelte Stellplatzanlagen auch ein zentralisiertes Landesystem notwendig machten.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, ob auf den Grundstücken dadurch zusätzliche Maßnahmen zur Regenrückhaltung durchgeführt werden müssten.

 

Herr Lang bestätigt dies, da beispielsweise im Bereich des Baugebiets „Holtwick Ost“ die Kanalisation größere Niederschlagsmengen wie etwa durch ein Starkregenereignis nicht auffangen könne. Entweder man vergrößere den Durchmesser des Kanalisationssystems - was sehr kostenintensiv sei - oder man verpflichte die Grundstückseigentümer dazu, eine Regenrückhaltevorrichtung zu installieren.

 

Ausschussmitglied Abbenhaus erkundigt sich danach, welche konkreten Maßnahmen die Grundstückseigentümer umsetzen sollten.

 

Herr Lang informiert, dass zukünftige Investoren dazu angehalten seien, Pläne für Starkregenereignisse zu entwickeln. Für die Rückhaltung des Niederschlagswassers könne man beispielsweise eine Zisterne anlegen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass bei den derzeit vorgenommenen Festsetzungen eine Zisterne mit einem Auffangvermögen von 22.000m³ möglich sei, die ca. 5.000 € koste. Ggf. könne man auch eine kleinere Auffangvorrichtung wählen, sofern man auf dem Grundstück Sickermulden einrichte.

 

 

 

 

Ausschussvorsitzender Lembeck spricht sich für eine einheitliche Handhabe für die zukünftigen Bauherren in diesem Gebiet aus.

 

Ausschussmitglied Meinert verweist auf den praktischen Nutzen einer solchen Zisterne. Der hier aufgefangene Niederschlag könne für das eigene WC oder für die Bewässerung der Grünanlagen genutzt werden.

 

Ausschussmitglied Mensing tendiert zu einer einheitlichen Verbauung von Zisternen, da Mulden immer wieder neu ausgehoben werden müssten, da sie mit der Zeit zuwüchsen.

 

Herr Lang berichtet, dass die Größe einer solchen Zisterne auch von dem Versiegelungsgrad des Grundstücks abhänge. Problematisch sei, dass man auf die genauen Daten der Versiegelung nicht zugreifen könne und deswegen nicht wisse, - ob sich z.B. im Laufe der Zeit Veränderungen auf dem jeweiligen Grundstück ereignet hätten.

 

Ausschussmitglied Mensing fragt, ob man nicht für künftige Baupläne Photovoltaik-Anlagen als voraussetzendes Kriterium aufnehmen könne.

 

Herr Lang erklärt, dass ein solches Vorgehen einen Eingriff in einen Bereich bedeute, der vom Gesetzgeber geregelt sei.

Als Verwaltung sei man jedoch dazu angehalten, lokale Begründungen für Bbebauungspläne zu schaffen. Im Rahmen eines Baukonzepts könne man die Installation von PV-Anlagen als eine Art Selbstbindung formulieren und diese dann in die örtlichen Bebauungspläne aufnehmen.

 

Ausschussmitglied Söller merkt an, dass eine zwingende Bindung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen in die Bauleitplanung nicht gegeben sei, denn dies widerspreche der Gesetzgebung der höheren Instanz.

Herr Lang weist darauf hin, dass das Gebäudeenergiegesetz eine regenerative Bauweise vorsehe, über den Weg der Festsetzung des Bebauungsplanes sei eine Möglichkeit gegeben, die Photovoltaikanlage festzuschreiben, dafür müsse aber eine sichere Begründung gefunden werden.

Ein Konzept zur Erarbeitung einer eigenen Bausatzung, die durch eigenen Ratsbeschluss verabschiedet werde, könne dafür einen wichtigen Baustein liefern.

 

Ausschussmitglied Mensing erkundigt sich, ob man für den Verkauf gemeindlicher Grundstücke verbindlich den Anschluss an ein vorgegebenes Energienetz vorgeben solle.

Herr Lang beschreibt, dass sich es hier verschiedene Wege über eine Satzung oder ein vertragliches Prozedere gebe. Die Bauleitplanung selbst werde kein geeignetes Instrument sein.