Ausschussmitglied Weber erklärt, dass er diese Entwicklung für das Baugrundstück an der Ringstraße in OT Holtwick habe kommen sehen. Er bemängelt, dass auch ein weiteres Baugrundstück noch nicht bebaut sei und fragt, ob es nicht eine Vorgabe im Kaufvertrag gebe, bis wann man mit dem Bauvorhaben gestartet sein oder dieses fertiggestellt haben müsse.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es diese Vorgabe gebe. Aus bestimmten persönlichen Gründen wie beispielsweise Krankheit sei diese Frist aber nicht immer einzuhalten. In Bezug auf das Grundstück an der Ringstraße liege schon seit längerem die Genehmigungsfreistellung vor. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung auf dem Baumarkt habe jedoch der beauftragte Bauunternehmer mit dem Vorhaben aber noch nicht begonnen.