Beschluss: ungeändert beschlossen

Dem Abschluss der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) zwischen dem Kreis Coesfeld und den Städten und Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von Textilabfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwangs anfallen, wird zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Mensing verweist auf die Sitzungsvorlage X/244 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Rahsing erkundigt sich, ob sich durch den Beschlussvorschlag Änderungen im bisherigen Abfalltrennsystem für den Bürger ergeben.

 

Produktverantwortliche Berger bestätigt, dass dies nicht der Fall sei. Es werde lediglich ein zusätzlicher Container auf den Werthstoffhof in Höven gestellt. In diesen könnten alte Stoffreste entsorgt werden. 

 

Ausschussmitglied Reints erklärt, dass der Beschlussvorschlag nicht ausreichend sei, sondern lediglich einen Anfangspunkt setze, um den Ansprüchen, die aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz erwachsen, gerecht zu werden. Herr Reints befürchtet, dass durch dieses Vorgehen die eigentliche Aufgabe, nämlich vor Ort zu recyclen, ausgelagert werde. Er erkundigt sich nach dem Verantwortungsgrad der Kommune für den Fall der Zuwiderhandlung durch die Bürger.

 

Produktverantwortliche Berger erläutert, dass die Einführung einer separaten Tonne, die nur für Textilien vorgesehen sei, zu teuer sei.

Wie die weitere Verwertung der Textilabfälle ablaufe, liege im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld. Die Gemeinde Rosendahl habe lediglich für den Transport des Abfalls zur Mülldeponie in Höven zu sorgen.

 

Ausschussmitglied Pirkl möchte wissen, ob die Bürgerschaft oder ein externes Unternehmen für den Transport der Stoffreste zur Deponie zuständig seien.

Produktverantwortlicher Berger erklärt, dass dies von den Bürger*innen zu leisten sei.

 

Ausschussmitglied Feldmann merkt an, dass das Wissen über die Zusammenhänge des Recyclings in der Bevölkerung gering sei und regt an, dazu mehr zu informieren.

 

Produktverantwortliche Berger erklärt, dass man mit einem Infoflyer künftig darauf hinweisen wolle, dass Textilien separat aufzubewahren und direkt vor Ort am Wertstoffhoff abzugeben seien.

Verwaltungsseitig hoffe man hier auf genügend Eigenmotivation. Da man als Kommune auf den Transport des Textilabfalls beschränkt sei, habe man auf die tatsächliche Verwertung des Mülls keinen Einfluss. Diese werde von der WBC gesteuert.

 

Ausschussmitglied Abbenhaus schlägt vor, in allen drei Ortsteilen einen zusätzlichen Container für die Sammlung alter Textilien aufzustellen.

Produktverantwortliche Berger merkt an, dass hier die Gefahr naheliegend sei, dass die Bürger*innen wertvolle Textilien, die noch getragen und in Secondhandläden weiterverkauft werden könnten, aussortieren und nicht an caritative Einrichtungen wie z.B. Caritas oder Diakonie abgeben.

 

Ausschussmitglied Reints verweist darauf, dass nach seinem Wissen das Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht mehr vorsehe, dass caritative Unternehmen hier Aufgaben erfüllen sollten.

 

Produktverantwortliche Berger erklärt, dass sich der Wirkungsbereich der Gemeinde auf den Transport der alten Textilien beschränke und deswegen keine Berechtigung bestehe, andere gemeinnützige Einrichtungen von der Sammlung von Altkleidermaterial abzuhalten oder ihnen diese zu untersagen.

 

Ausschussmitglied Rahsing bekundet, dass er mit diesem Beschlussvorschlag einverstanden sei, schließlich handele es sich hierbei um eine Möglichkeit, den Gesetzesanforderungen mit minimalstem Aufwand zu entsprechen.

 

Dem Bürger Werner Hackenfort wird mit Zustimmung der Ausschussmitglieder das Recht eingeräumt, als Beauftragter der Kleidersammlung des Kolping Bildungswerkes seine Position zu erläutern. Herr Hackenfort berichtet, dass der Kolping sich seit langem der Aufgabe widme, Gebrauchtkleider zu sammeln. Bezüglich der Entsorgung arbeite man mit einem zertifizierten Unternehmen, der Kolping Recycling Fulda, zusammen, wo man 80% der Textilien wiederverwerte. Er bestätigt, dass der vorliegende Beschlussvorschlag keine negativen Auswirkungen auf die caritative Textilsammlung habe.

 

Es folgen nach Ende der Sitzungsunterbrechung keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: