Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Betriebsleitung des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck sowie die Verwaltung der Gemeinde Rosendahl werden beauftragt, das vorgestellte Konzept zur gemeinsamen Klärschlammbehandlung weiter zu entwickeln und zu konkretisieren und einen Förderantrag zur interkommunalen Kooperation NRW (IKZ) vorzubereiten und dann im Ausschuss vorzustellen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Mensing verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 245 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Anschließend stellt Herr Hein von der Stadt Billerbeck das Konzept zur möglichen Kooperation bezüglich der Klärschlammverwertung mit dem Abwasserbetrieb Billerbeck vor. Die Power- Point Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ausschussmitglied Söller äußert seine Verwunderung über das vorgelegte Datenmaterial. Herr Söller könne sich nicht vorstellen, dass Billerbeck weniger Klärschlamm als Rosendahl produziere, schließlich habe Billerbeck mehr Einwohner als Rosendahl.

 

Herr Hein informiert, dass sich der vergleichsweise niedrige Wert an Klärschlamm dadurch erkläre, dass man in Billerbeck den Klärschlamm simultan belüfte, während er im Faulturm ausfaule.

 

Ausschussmitglied Söller möchte wissen, ob der Faulturm nicht zu klein sei, um auch noch die Menge an Klärschlamm von Rosendahl aufzunehmen.

 

Herr Hein erklärt, dass der Faulturm in den 80 `er Jahren zu groß angelegt worden sei, und man diesen derzeit nur zu 30% belegt habe. Zudem plane man auch nicht alle Abfallprodukte in Billerbeck zu lagern, das Zentratwasser solle auf der Rückfahrt des Transports wieder nach Rosendahl mitgenommen werden und von Rosendahl im Rahmen der Abwasserreinigung selbst geklärt werden. In Faulturm solle wirklich nur das Abfallprodukt der Kläranlagen von Rosendahl und Billerbeck behandelt werden.

 

Ausschussmitglied Rahsing erkundigt sich danach, was im Faulturm mit dem Klärschlamm geschehe.

 

Herr Hein erklärt, dass der Schlamm aufgeheizt werde, was einen Zersetzungsprozess bewirke, der zur Absonderung von Methangas und Stickstoff führe.

Frau Gerard ergänzt, dass das Methangas auch zur Wärmespeicherung oder zur Erzeugung von Strom genutzt werden könne.

 

Ausschussmitglied Abbenhaus möchte wissen, wie trocken der Klärschlamm nach diesem Behandlungsprozess sei.

Herr Hein erläutert, dass man mindestens eine Trockenheitsstufe von 55 bis 60% erreichen könne. Verwende man das System der Simultanbelüftung, könne aber auch eine Trocknungsstufe von 80% erreicht werden.

 

Ausschussmitglied Rahsing möchte wissen, ob man den Phosphor, der sich in dem Klärschlamm befinde, nicht recyclen könne.

 

Ausschussmitglied Feldmann regt zudem an, diesen Phosphor wiederzuverwerten, derzeit sei die Landwirtschaft sehr von überhöhten Importpreisen für Phosphor abhängig.

Herr Hein erklärt, dass das marktherkömmliche Verfahren darin bestehe, den Phosphor aus der Asche des ausgetrockneten und dann verbrannten Klärschlamms zu gewinnen. Der größte Anteil an Phosphor befinde sich in der Festphase, im Zentratwasser finde man nur noch einen geringen Anteil.

 

Ausschussmitglied Reints erkundigt sich nach den Gesellschaftsformen, die für diese Zusammenarbeit zwischen Billerbeck und Rosendahl möglich seien.

Herr Hein informiert, dass als erste Variante eine vertragliche Zusammenarbeit oder die Gründung eines Zweckverbandes für die Klärschlammentsorgung denkbar seien. Bei Variante 1 handele es sich jedoch nicht um eine interkommunale Zusammenarbeit, sondern um ein Dienstleistungsverhältnis. Bei Variante 2 sei zunächst eine 10- jährige Laufzeit denkbar, Anlagenteile müssten übergeben werden und man erhalte eine 80- prozentige Förderung vom Land.

Voraussetzung für eine solche Förderung sei eine zuvor durchgeführte Studie, die nachweisen solle, dass ein solcher Zusammenschluss für die beiden Partner effektiv, kosteneffizient und zum gegenseitigen Vorteil sei.

 

Ausschussmitglied Reints möchte wissen, wer eine solche Studie durchführen könne.

Frau Gerard erklärt, dass die Gelsenwasser AG dazu in der Lage sei, die Kosten für die Sanierung des Gebäudes sowie den Mehrwert für die Gemeinde Rosendahl und die Stadt Billerbeck zu ermitteln. Zudem müssten alternative Kostenmodelle erstellt werden, z.B. ob sich die Beauftragung der Klärschlammbeseitigung durch einen externen Dienstleister für die Beteiligten eher lohne.

Frau Gerard spricht sich für den Schritt einer gemeinsamen Klärschlammbeseitigung von Rosendahl und Billerbeck aus, da die Rosendahler Klärschlammverwertung derzeit nicht optimal gestaltet sei. Zudem sei der Faulturm in Billerbeck lediglich zu 30 % belegt und auch zusätzlich gewonnenes Gas könne zur Energienutzung verwendet werden.

Ausschussvorsitzender Mensing erkundigt sich nach dem Trocknungsvorgang und in welchen Stufen welcher Trocknungsfortschritt erzielt werde.

Frau Gerard informiert, dass der Klärschlamm beim Transport von der Kläranlage zum Faulturm einen Trockenanteil von 0,45 % habe. Nach dem Prozess der Faulung betrage dieser Wert 2 %, nach der Behandlung durch die Entwässerungsmaschine steige er auf 20 % und könne nach einer Zeit der Trocknung auf 25 % steigen.

Herr Schubert ergänzt, dass dann durch die Restwärme des Blockheizwerkes ein Trocknungswert von 80 % erreicht werden könne.

 

Es erfolgen keine weiteren Fragen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: