Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Hoffmann” im Ortsteil Holtwick wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/600 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 wird i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


In einem Sachvortrag erläuterte Fachbereichsleiter Wellner anhand von Folien die aktuellen Planungen. Ein neuer Übersichtsplan wurde vorgestellt, wonach die Zuwegung zum Regenrückhaltebecken nicht mehr Teil des Bebauungsplanes sei. Im übrigen hätten die Fraktionen zwischenzeitlich schriftlich die den Änderungen angepasste Begründung und den aktuellen Bebauungsplan erhalten. Fachbereichsleiter Wellner ergänzte, dass die Fa. Hoffmann nun aktuell plane, anstelle eines zweiten Spänebunkers den vorhandenen Spänebunker aus Kostengründen von derzeit 10 m auf 15 m aufzustocken. Diese Erhöhung des Spänebunkers von 10 m auf 15 m – müsse in der Begründung noch nachgetragen werden.

 

Ratsmitglied Neumann erkundigte sich, ob durch die Erhöhung des Spänebunkers Gefahren für die Anlieger entstünden.

 

Fachbereichsleiter Wellner erklärte, dass eine gründliche Prüfung im Baugenehmigungsverfahren vorgenommen werde. Er ginge jedoch davon aus, dass bauordnungsrechtliche Probleme nicht zu erwarten seien.

 

Ratsmitglied Henken erkundigte sich, ob es technisch überhaupt möglich sei, den Spänebunker zu erhöhen.

 

Fachbereichsleiter Wellner erläuterte, dass dieses anscheinend der Fall sei. Seitens der Baugenehmigungsbehörde würde allerdings auch die Statik geprüft.

 

Abschließend wies Fachbereichsleiter Wellner darauf hin, dass der Zeitplan sehr eng gestrickt sei. Die Auslegung des Bebauungsplanes sei in der Zeit vom 13.12.2007 bis zum 14.01.2008 vorgesehen. Er schlug vor, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan unmittelbar in der Ratssitzung am 30.01.2008 zu fassen, da bis zur nächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 17.01.2008 die ggf. notwendigen Abwägungen nicht mehr rechtzeitig zu den Fraktionssitzungen erstellt werden könnten.

 

Der Rat erklärte sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: