Bürgermeister Gottheil informiert, dass bislang bereits 80 ukrainische Flüchtlinge aufgenommen worden seien (Stand: 22. Juni 2022).

Davon seien durch die Bezirksregierung Arnsberg nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz insgesamt 61 Personen zugewiesen worden. Weitere 19 Personen seien selbständig angereist und entsprechend nachgemeldet worden.

Nach den Auflagen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes könnten Rosendahl nach aktuellem Kenntnisstand noch bis zu 56 weitere Personen zugewiesen werden.

Die kommunalen Unterbringungskapazitäten böten derzeit jedoch nur noch Platz für 15 Personen.

Bürgermeister Gottheil berichtet, dass die Unterbringung bislang auch nur mit großer Bereitschaft aus der Bevölkerung, privaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, gewährleistet worden sei.

Daher sei die Gemeindeverwaltung dringend auf weitere Meldungen und Bereitstellungen freien Wohnraums durch Rosendahler Bürger angewiesen.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von ukrainischen Flüchtlingen das Land den Gemeinden monatlich pro Person eine Kostenpauschale in Höhe von 875,00 € zur Verfügung stelle.

Diese falle im Monat nach Erteilung der Fiktionsbescheinigung durch die Ausländerbehörde und einem damit verbundenen Rechtskreiswechsel zum SGB II allerdings weg. Zum 01. Juni 2022 seien insgesamt 35 Personen vom Rechtskreis her zum SGB II gewechselt.

Bürgermeister Gottheil informiert, dass im Rahmen der Weiterleitung von Bundesmitteln zur Unterstützung bei der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine der Gemeinde Rosendahl in einer 1. Tranche 57.891,71 € bewilligt worden sei (entspricht Anteil von 49 Personen zum Stichtag 22. April 2022).

 

Lt. Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes vom 17. Juni 2022 könnten für Flüchtlinge die tatsächlichen Aufwendungen nicht nur für Mietzins, sondern auch für Gebührenforderungen übernommen werden. Laut Bundesrechnungshof seien bei Gemeinschaftsunterkünften insbesondere Aufwendungen erstattungsfähig, die im engeren Sinne für Unterkunft und Heizung stünden.