Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung des Gebietes „Schöppinger Rücken“ als Landschaftsschutzgebiet liegt in der Zeit vom 04.06.2022 bis zum 14.07.2022 öffentlich aus.

 

Die Grundlage für die Ausweisung sei ein Naturschutzfachbeitrag für die Planungsregion Münsterland des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

Die Ausweisung des Gebietes „Schöppinger Rücken“ habe direkten Einfluss auf das Landschaftsschutzgebiet Darfeld und möglicherweise auch auf die Errichtung von Windenergieanlagen in diesem Gebiet.

Die Gemeindeverwaltung möchte die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes aktuell gutachterlich betrachten lassen, um die Möglichkeit zur Errichtung von Windenergieanlagen in dem Gebiet zu erkunden.

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