Sitzung: 09.06.2022 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung des Gebietes
„Schöppinger Rücken“ als Landschaftsschutzgebiet liegt in der Zeit vom
04.06.2022 bis zum 14.07.2022 öffentlich aus.
Die Grundlage für die Ausweisung sei ein Naturschutzfachbeitrag für die Planungsregion
Münsterland des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen.
Die Ausweisung des Gebietes „Schöppinger Rücken“ habe direkten
Einfluss auf das Landschaftsschutzgebiet Darfeld und möglicherweise auch auf
die Errichtung von Windenergieanlagen in diesem Gebiet.
Die Gemeindeverwaltung möchte die Ausweisung des
Landschaftsschutzgebietes aktuell gutachterlich betrachten lassen, um die
Möglichkeit zur Errichtung von Windenergieanlagen in dem Gebiet zu erkunden.
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