Den in den Anlagen I bis XII beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage XIII beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken beinhalten.    

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch von Privatpersonen keine Stellungnahmen vorgetragen wurden.

 

Zur Absicherung der Durchführung der Maßnahme und der Kostenübernahme ist ein Durchführungsvertrag erforderlich.   

Dem vorgelegten unterschriebenen Entwurf des Durchführungsvertrages, als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt.

Der als Anlage XIV zur Sitzungsvorlage Nr. X/255 beigefügte Plan zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hauptstraße / westlich des Rathauses“ im Ortsteil Osterwick gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/255 und erläutert diese.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt weist darauf hin, dass auf dem Bürgersteig vor der Immobilie der Hauptstraße im Ortsteil Osterwick „Stolpersteine“ verlegt seien, die auf die jüdische Vergangenheit des Gebäudes hinwiesen. Herr Kreutzfeldt erklärt, dass der Erhalt der „Stolpersteine“ durch die geplanten Maßnahmen nicht gefährdet werden dürfe.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass der Investor verwaltungsseitig auf die Existenz und den Wert der „Stolpersteine“ hingewiesen worden sei und er seine mündliche Zusage zum Erhalt der im öffentlichen Bereich verlegten „Stolperseine“ abgegeben habe. Ggf. könne in ergänzender Form, z.B. durch eine kleine Gedenktafel, auf die früheren Bewohner der für den Neubau abzureißenden Altimmobilie hingewiesen werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass sie diesen Punkt ebenfalls in einem Gespräch mit dem Investor besprochen habe und sich dieser hier ähnlich geäußert habe.

Überdies sei der Erhalt der „Stolpersteine“ expliziter Bestandteil des städtebaulichen Vertrages, den der Investor mit der Gemeinde abschließen müsse, um das Projekt zu realisieren. Auch Fachbereichsleiterin Brodkorb hält es zudem für denkbar, nicht nur die „Stolpersteine“ zu erhalten, sondern die Historie des Ortes durch eine sichtbare Tafel mit QR-Code zu ergänzen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: