Sitzung: 23.06.2022 Rat
Bürgermeister Gottheil informiert, dass die ordnungsbehördliche
Verordnung zur Ausweisung des Gebietes „Schöppinger Rücken“ im Regierungsbezirk
Münster als Landschaftsschutzgebiet in der Zeit vom 04. Juni 2022 bis zum 14.
Juli 2022 öffentlich ausliege.
Bürgermeister Gottheil berichtet, dass Grundlage für die Ausweisung des
Landschaftsschutzgebietes ein Naturschutzfachbeitrag für die Planungsregion Münsterland des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Recklinghausen aus dem Oktober
2012 gewesen sei. Die Gemeinde Rosendahl sei als
Nachbargemeinde beteiligt worden, da das Landschaftsschutzgebiet „Darfeld“
direkt angrenze.
Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass die Ausweisung
möglicherweise direkten Einfluss auf die Errichtung von Windenergieanlagen in
diesem Gebiet habe.
Er informiert, dass die Gemeindeverwaltung daher Stellungnahmen zu der
Ordnungsbehördlichen Verordnung von der Bezirksregierung Münster eingefordert
habe.
Hier gehe es darum, 1. die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes
aktuell gutachterlich betrachten zu lassen und 2. in die Betrachtung die
Möglichkeit zur Errichtung von Windenergieanlagen in dem Gebiet einfließen zu
lassen.