Bürgermeister Gottheil informiert, dass die ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung des Gebietes „Schöppinger Rücken“ im Regierungsbezirk Münster als Landschaftsschutzgebiet in der Zeit vom 04. Juni 2022 bis zum 14. Juli 2022 öffentlich ausliege.

Bürgermeister Gottheil berichtet, dass Grundlage für die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes ein Naturschutzfachbeitrag für die Planungsregion Münsterland des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Recklinghausen aus dem Oktober 2012 gewesen sei. Die Gemeinde Rosendahl sei als Nachbargemeinde beteiligt worden, da das Landschaftsschutzgebiet „Darfeld“ direkt angrenze.

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass die Ausweisung möglicherweise direkten Einfluss auf die Errichtung von Windenergieanlagen in diesem Gebiet habe.

Er informiert, dass die Gemeindeverwaltung daher Stellungnahmen zu der Ordnungsbehördlichen Verordnung von der Bezirksregierung Münster eingefordert habe.

Hier gehe es darum, 1. die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes aktuell gutachterlich betrachten zu lassen und 2. in die Betrachtung die Möglichkeit zur Errichtung von Windenergieanlagen in dem Gebiet einfließen zu lassen.