1.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Concunia GmbH, Münster, geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 sowie der Anhang und der Lagebericht werden festgestellt.

 

2.   Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.044.516,64 € wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

3.   Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage X/259 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

4. Der Bericht zum Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs. 3 GO NRW zum Jahresabschluss 2021 und Lagebericht 2021 wird festgestellt und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Schubert verweist auf die Sitzungsvorlage X/259 und gibt kurze Erläuterungen. Herr Schubert begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schulz von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia BDO GmbH, Münster.

 

Herr Schulz stellt die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2021 mittels einer Power-Point-Präsentation ausführlich vor. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.

Auch der Bericht zum Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses liegt der Niederschrift als Anlage II bei.

 

 

Ausschussmitglied Feldmann möchte den Grund dafür erfahren, dass in der Präsentation als Peergroup lediglich Kommunen ausgewählt worden seien, die unter der Einwohnerzahl von 15.000 liegen.

 

Herr Schulz erklärt, dass sich im Jahr 2021 starke Schwankungen ergeben hätten. Um Auswertungsergebnisse weiterhin aussagekräftig zu halten, habe Herr Schulz die Bezugsgruppe auf die Kriterien beschränkt, dass es sich um eine Gemeinde im Nordrhein-Westfalen handeln sollte, die kleiner als 15.000 Einwohner sei.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich danach, ob in der Prüfung auch der Wert des Baumbestandes ermittelt worden sei.

Herr Schulz informiert, dass die Durchführung der wirtschaftlichen Prüfung nicht derart tief durchgeführt worden sei, dass auch der Wert des Baumbestandes ermittelt bzw. geprüft worden sei. Die BDO Concunia prüfe auf wesentliche Richtigkeit bei der wirtschaftlichen Prüfung.

 

Kämmerin Nürenberg ergänzt, dass der Wert für Hecken und Bäume für das Jahr 2022 gestiegen sei.

 

Ausschussmitglied Mensing fragt, warum der Wert für Transferaufwendungen auf Folie 10 ins Minus gerutscht sei.

 

Kämmerin Nürenberg erklärt, dass man den Grund hierfür nicht genau bestimmen könne, da es sich um eine Sammelposition handele.

Hier müsse man die Abrechnung für Personen, die unter das SGBII fielen ebenso hinzuzählen, wie die Sachkosten.

Auch mit den späteren Abschlagszahlungen im Rahmen der Ukrainekrise habe man so nicht rechnen können.

 

Ausschussmitglied Söller fragt, ob es zulässig sei, mit dem Jahresergebnis die allgemeine Rücklage zu erhöhen anstatt wie bisher die Ausgleichsrücklage.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass man die Ausgleichsrücklage solange anfüllen dürfe, wie die allgemeine Rücklage einen Wert von mehr als 3% der Bilanzsumme ausweise. Diese Grenze sei für Rosendahl bisher nicht erreicht. Die Ausgleichsrücklage dürfe zum Ausgleich negativer Jahresergebnisse genehmigungsfrei genutzt werden, die allgemeine Rücklage dürfe im Bedarfsfall nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde in Anspruch genommen werden. Eine Erhöhung der allgemeinen Rücklage bedeute daher eine unnötige Einschränkung des eigenen Haushaltes in finanziell schwierigen Zeiten.

 

 

Ausschussmitglied Söller erkundigt sich nach dem Grund, warum die Steuerbelastung pro Kopf durchschnittlich 224 € höher als bei anderen Kommunen ausfalle.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass das mit der Gewerbesteuer und zum Teil der Grundsteuer B zu tun habe. Der Hebesatz bei der Grundsteuer B liege bei 495 v.H., derjenige bei der Gewerbesteuer bei 460 v.H. Herr Gottheil erläutert, dass der Hauptteil der Steuerlast in 2021 aufgrund des hohen Istaufkommens bei der Gewerbesteuer auf den Schultern der Gewerbetreibenden liege und effektiv nicht von den einzelnen Einwohnern erbracht werde.

 

 

Es folgen keine weiteren Fragen von Ausschussmitgliedern.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: