Die
Gebührennachkalkulation 2021 sowie die Prognose für das Jahr 2022 der
Benutzungsgebühren für die Übergangsheime werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 261 und
gibt kurze Erläuterungen.
Ausschussmitglied
Mensing macht darauf aufmerksam, dass in der Tabelle die Stromkosten als
ausschlaggebend für die Kostenerhöhung angegeben seien, es handele sich
tatsächlich aber um die gestiegenen Gaspreise.
Leiterin
der Finanzbuchhaltung Eske stimmt dem zu.
Ausschussmitglied
Weber fragt nach den Ursachen, die für die Abweichung der kalkulierten Kosten
für den tatsächlichen Energieverbrauch in den Übergangsheimen verantwortlich
seien. Herr Weber möchte wissen, ob es nicht auf technischem Wege eine Möglichkeit
bestehe, den Energieverbrauch vor Ort zu regulieren. Zudem regt Herr Weber an,
einen anderen Ansatz, der näher an dem tatsächlichen Verbrauch dran sei, zur
Vorabkalkulation des Energieverbrauchs zu wählen.
Kämmerin
Nürenberg stellt in Aussicht, dass man evtl. auf die Heizung extern zugreifen
und so regulieren könne.
Grundsätzlich
sei aber eine abweichende Verbrauchermentalität in den Übergangsheimen zu
beobachten. Man weise verwaltungsseitig die Bewohner*innen regelmäßig auf den
sachgemäßen Verbrauch hin.
Häufig
wechsle aber auch die Bewohnerschaft, sodass die Ratschläge erneut gegeben
werden müssten. Leider könnte den Hinweisen aus der Verwaltung und Hausmeister
nur wenig Nachdruck verliehen werden, weil es an Sanktionsmöglichkeiten für
unwirtschaftliches Heizverhalten der Bewohner*innen fehle. Frau Nürenberg weist
darauf hin, dass man sich bei der Kalkulation des Energieverbrauchs an den
Durchschnittsverbraucherwerten orientiere.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb bekräftigt, dass man auch von Seiten der Verwaltung den
Energieverbrauch in den Übergangsheimen als problematisch einstufe und
weiterhin damit beschäftigt sei, Lösungswege zu entwickeln.
Ausschussmitglied
Mensing rechnet mit anderen Gründen für die Abweichung. Er gibt zu bedenken,
dass evtl. ein Abschlag aus dem Vorjahr mit verrechnet worden sei. Der erhöhte
Verbrauch könne auch mit dem Alter der in den Übergangsheimen zur Verfügung
gestellten Elektrogeräte zu tun haben, die nicht immer dem neuesten
Energieeffizienzgrad entsprächen.
Kämmerin
Nürnberg sagt eine nochmalige Durchsicht auf evtl. Fehler der
Positionsaufstellung zu. Frau Nürenberg bestätigt, dass es sich bei dem
Inventar der Übergangsheime regelmäßig nicht um Elektrogeräte handele, die auf
dem neuesten Stand seien.
Ausschussvorsitzender
Fedder erkundigt sich danach, wie man die Stromkosten der angemieteten
Wohnungen abrechne.
Kämmerin
Nürenberg erklärt, dass man ein Konto für die Ausgaben der Übergangsheime habe,
daneben existiere jedoch noch ein separates Konto, auf dem die Kostenstellen
der Energieausgaben trennscharf aufgelistet würden.
Ausschussmitglied
Fischedick erkundigt sich, um wie viele Kilowattstunden es gehe.
Kämmerin
Nürenberg sagt eine Beantwortung über das Protokoll zu.
Die
Verwaltung gibt im Nachgang der Sitzung folgende Antwort:
Die
in der Nachkalkulation 2021 aufgeführten Stromkosten in Höhe von 39.986,70 €
beziehen sich auf 161.833 kWh. Dabei ist zu beachten, dass es sich teilweise um
Abschlagswerte handelt, da die endgültigen Abrechnungen zum Zeitpunkt der
Nachkalkulation nicht vorlagen. Darüber hinaus sind leichte Verschiebungen
aufgrund unterschiedlicher Abrechnungszeiträume der Energieversorger nicht zu
vermeiden. In einigen Fällen erfolgt die Abrechnung nicht vom 01.01. bis 31.12
des jeweiligen Jahres, sondern jeweils von Oktober des Vorjahres bis Oktober
des aktuellen Jahres.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: