Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Gebührennachkalkulation 2021 sowie die Prognose für das Jahr 2022 der Benutzungsgebühren für die Übergangsheime werden zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 261 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Mensing macht darauf aufmerksam, dass in der Tabelle die Stromkosten als ausschlaggebend für die Kostenerhöhung angegeben seien, es handele sich tatsächlich aber um die gestiegenen Gaspreise.

 

Leiterin der Finanzbuchhaltung Eske stimmt dem zu.

 

Ausschussmitglied Weber fragt nach den Ursachen, die für die Abweichung der kalkulierten Kosten für den tatsächlichen Energieverbrauch in den Übergangsheimen verantwortlich seien. Herr Weber möchte wissen, ob es nicht auf technischem Wege eine Möglichkeit bestehe, den Energieverbrauch vor Ort zu regulieren. Zudem regt Herr Weber an, einen anderen Ansatz, der näher an dem tatsächlichen Verbrauch dran sei, zur Vorabkalkulation des Energieverbrauchs zu wählen.

 

Kämmerin Nürenberg stellt in Aussicht, dass man evtl. auf die Heizung extern zugreifen und so regulieren könne.

 

Grundsätzlich sei aber eine abweichende Verbrauchermentalität in den Übergangsheimen zu beobachten. Man weise verwaltungsseitig die Bewohner*innen regelmäßig auf den sachgemäßen Verbrauch hin.

Häufig wechsle aber auch die Bewohnerschaft, sodass die Ratschläge erneut gegeben werden müssten. Leider könnte den Hinweisen aus der Verwaltung und Hausmeister nur wenig Nachdruck verliehen werden, weil es an Sanktionsmöglichkeiten für unwirtschaftliches Heizverhalten der Bewohner*innen fehle. Frau Nürenberg weist darauf hin, dass man sich bei der Kalkulation des Energieverbrauchs an den Durchschnittsverbraucherwerten orientiere.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb bekräftigt, dass man auch von Seiten der Verwaltung den Energieverbrauch in den Übergangsheimen als problematisch einstufe und weiterhin damit beschäftigt sei, Lösungswege zu entwickeln.

 

Ausschussmitglied Mensing rechnet mit anderen Gründen für die Abweichung. Er gibt zu bedenken, dass evtl. ein Abschlag aus dem Vorjahr mit verrechnet worden sei. Der erhöhte Verbrauch könne auch mit dem Alter der in den Übergangsheimen zur Verfügung gestellten Elektrogeräte zu tun haben, die nicht immer dem neuesten Energieeffizienzgrad entsprächen.

 

Kämmerin Nürnberg sagt eine nochmalige Durchsicht auf evtl. Fehler der Positionsaufstellung zu. Frau Nürenberg bestätigt, dass es sich bei dem Inventar der Übergangsheime regelmäßig nicht um Elektrogeräte handele, die auf dem neuesten Stand seien.

 

Ausschussvorsitzender Fedder erkundigt sich danach, wie man die Stromkosten der angemieteten Wohnungen abrechne.

 

Kämmerin Nürenberg erklärt, dass man ein Konto für die Ausgaben der Übergangsheime habe, daneben existiere jedoch noch ein separates Konto, auf dem die Kostenstellen der Energieausgaben trennscharf aufgelistet würden.

 

Ausschussmitglied Fischedick erkundigt sich, um wie viele Kilowattstunden es gehe.

 

Kämmerin Nürenberg sagt eine Beantwortung über das Protokoll zu.

 

Die Verwaltung gibt im Nachgang der Sitzung folgende Antwort:

 

Die in der Nachkalkulation 2021 aufgeführten Stromkosten in Höhe von 39.986,70 € beziehen sich auf 161.833 kWh. Dabei ist zu beachten, dass es sich teilweise um Abschlagswerte handelt, da die endgültigen Abrechnungen zum Zeitpunkt der Nachkalkulation nicht vorlagen. Darüber hinaus sind leichte Verschiebungen aufgrund unterschiedlicher Abrechnungszeiträume der Energieversorger nicht zu vermeiden. In einigen Fällen erfolgt die Abrechnung nicht vom 01.01. bis 31.12 des jeweiligen Jahres, sondern jeweils von Oktober des Vorjahres bis Oktober des aktuellen Jahres.

 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: