Die Gebührennachkalkulation 2021 sowie die Prognose für das
Jahr 2022 für den Bereich der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden
zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender
Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/262 und gibt kurze Erläuterungen.
Ausschussmitglied Mensing hat eine Verständnisfrage
zur Anrechnung von Über-/Unterdeckungen aus Vorjahren (Seite 2, Teil C der
Nachkalkulation 2021).
Bei der Aufstellung der Über- und Unterdeckungen
werden Gesamtsummen von 77.670,90 € für das Jahr 2018 und 22.151,44 € für das
Jahr 2019 verzeichnet. In der darunterliegenden Tabelle werden jedoch Summen
von -12.359,10 € und -87.463,24 € ausgewiesen.
Leiterin der Finanzbuchhaltung Eske erklärt, dass im
ersten Schritt die berücksichtigten Über- und Unterdeckungen je Jahr
aufsummiert werden. Diese Über- und Unterdeckungen seien zu unterschiedlichen
Anteilen der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr zuzurechnen. Daher werde in
der unteren Tabelle die jahresübergreifende Summe für das Schmutzwasser und
Niederschlagswasser gezogen.
Ausschussvorsitzender
Fedder macht darauf aufmerksam, dass man sich schon zum Zeitpunkt der heutigen
Sitzung bei den Ausgaben für Klärschlamm und Klärschlammentwertung in einem
deutlich höheren Bereich befinde, als es in der von der Verwaltung vorgelegten
Prognose der Fall sei.
Kämmerin
Nürenberg informiert, dass bei der vorgelegten Aufstellung versehentlich ein
falscher Ansatz verwendet worden sei. Eine aktuelle und stimmige Aufstellung
werde von der Verwaltung nachgereicht.
Im Nachgang der Sitzung gibt die
Verwaltung folgende Antwort
Bei der Prognose
hinsichtlich des Kostendeckungsgrades im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“
für das Jahr 2022 auf den Seiten 7 bis 9 ist versehentlich ein fehlerhafter
Wert bei den internen Leistungsbeziehungen aufgetaucht. Da sich nach der
Erstellung der Nachkalkulation ohnehin gravierende Abweichungen bei den
Prognosewerten für das Jahr 2022 ergeben haben, wurde eine Aktualisierung der
Gesamtprognose zugesichert. Diese Prognose ist nachträglich als Anlage zur
Sitzungsvorlage X/262 beigefügt worden.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: