Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Kleikamp II“ im Ortsteil Osterwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.   

Es wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/257 und erläutert diese.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass die Verwaltung die Bauherren darum gebeten habe, die Nachbarn über die Planung zu informieren. Es habe nach Information der Bauherren ein Gespräch mit den Eigentümern der beiden direkt an ihr Grundstück angrenzenden Grundstücken stattgefunden. Bei Bedarf könnten die Nachbarn im Rahmen des Planverfahrens zu der Bebauungsplanänderung Stellung nehmen.

 

Ausschussmitglied Abbenhaus möchte wissen, ob sich durch die Erhöhung der Traufhöhe innerhalb eines geänderten Bebauungsplanes das Problem der Überschattung für die umliegenden Häuser ergeben könne.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb informiert, dass die Anhebung der Traufhöhe für die tatsächliche Gebäudehöhe keine Auswirkungen habe. An der Höhe des Gebäudes ändere sich nichts. Frau Brodkorb sieht aus diesem Grund die Gefahr der Überschattung als sehr unwahrscheinlich an.

 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: