Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Der Gebührenkalkulation wird grundsätzlich ohne Quersubventionierung zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Ratssitzung am 19.12.2007, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung anzupassen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Vor Eintritt in die Diskussion verteilte Fachbereichsleiter Isfort geänderte Kalkulationsunterlagen.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek erklärte, dass in der CDU-Fraktion darüber diskutiert worden sei, bei der Bemessung der Gebührensätze für die Sondergebühr (gefäßbezogene Bioabfallentsorgung) keine Quersubventionierung mehr vorzunehmen und den Aufwand für die Sammlung und Behältergestellung für die Bio-Gefäße, sowie den anteiligen Personal- und Verwaltungsaufwand dem Kostenblock der Biotonne zuzuordnen.

 

Fachbereichsleiter Isfort führte weiter aus, dass für die neue Verteilung der Kosten und den Verzicht auf die Quersubventionierung mehrere Faktoren sprechen würden:

 

1.    Deutliche Senkung der Gebührensätze für die Restmüllentsorgung im Innenbereich

2.    Gleiche Gebührensätze für die Restmüllentsorgung im Innen- und Außenbereich

3.    Berücksichtigung des Aspektes der Familienfreundlichkeit, da gerade die 240-l-Restmülltonne im Innenbereich, die viele Familien wegen der Entsorgung von Pampers benötigen, eine deutliche Gebührensenkung erfährt

4.    Die Gebührensätze für die Biotonne bleiben stabil

 

Ausschussmitglied Fedder bemerkte, dass die Senkung der Gebührensätze für die Abfallentsorgung auch auf die Berücksichtigung der Überdeckung des Gebührenhaushaltes 2006 zurückzuführen sei. Er schlug daher vor, diese Überdeckung nicht schon bei der Gebührenkalkulation 2008, sondern erst in 2009 zu berücksichtigen und so einen Puffer für evtl. Unterdeckungen aus dem Jahr 2007 zu schaffen.

 

Ausschussmitglied Schröer vertrat die Auffassung, dass die Überdeckung aus 2006 möglichst zeitnah berücksichtigt werden solle, da das Gesamtpaket der Abfallgebühren ohne Quersubventionierung sehr attraktiv sei und daher in der Bevölkerung große Akzeptanz finden werde.

 

Auch Ausschussmitglied Branse zeigte sich erfreut über die positive Entwicklung der Gebührensätze, die durch die zum 01.01.2007 erfolgten Änderungen in den Strukturen erreicht worden sei. Nunmehr habe man getrennte Kostenblöcke für die Restmüll- und Biomüllentsorgung und könne durch den Verzicht auf die Quersubventionierung auch gleiche Gebührensätze für die Restmüllentsorgung im Innen- und Außenbereich schaffen. Durch die klare Kostenzuordnung werde die Transparenz für die Bürger deutlich erhöht.

 

Ausschussmitglied Söller wies darauf hin, dass für die Zukunft zu überlegen sei, den Abfuhrrhythmus der Restmülltonne auf 4-wöchentlich zu verändern, da hierdurch weitere Kostenreduzierungen erreicht werden können.

 

Auch Ausschussmitglied Branse vertrat die Auffassung, weiterhin Einsparpotentiale zu ermittlen, auch z.B. im Bereich des Wertstoffhofes.

 

Auf die Nachfrage von Ausschussmitglied Fedder, ob bei der Versendung der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide auch der Abfuhrkalender beigefügt werden könne, erklärte Fachbereichsleiter Isfort, dass hierdurch wiederum zusätzliche Kosten entstehen würden. Der Abfuhrkalender 2008 sei im Veranstaltungskalender der Gemeinde Rosendahl enthalten und sei darüber hinaus als Einzelexemplar beim Bürgerbüro erhältlich. Auch sei er auf der Homepage der Gemeinde Rosendahl abrufbar.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek erklärte, dass grundsätzlich der Gebührenkalkulation ohne Quersubventionierung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt werde, bis zur nächsten Ratssitzung am 19.12.2007, die 16. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung anzupassen.

 

Der Ver- und Entsorgungsausschuss fasste folgenden Beschluss: