1)    Der Bericht über das bisherige Verfahren zur Beteiligung der Bürger*innen zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt in Osterwick sowie die Stellungnahmen der Bürger*innen, die Anregungen und Bedenken beinhalten, werden zur Kenntnis genommen.

 

2)    Auf Grundlage der vorgetragenen Anregungen wird die Verwaltung beauftragt, mit Verkehrsplanungsbüros Kontakt aufzunehmen und diese zu bitten, im Rahmen eines Wettbewerbs Planungsvorschläge für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt zu entwickeln. Diese sollen in einer Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vorgestellt werden. Nach entsprechender Vorberatung soll der Gemeinderat über das weitere Vorgehen, wie z.B. die Beantragung von Städtebaufördermitteln oder alternativer Fördermittel durch die Verwaltung, entscheiden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


 

Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/264 und erläutert diese.

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erinnert daran, dass auch in der Höhe der Kirche St. Fabian- und Sebastian „Stolpersteine“ installiert seien, deren Erhalt bei den Baumaßnahmen gewährleistet sein müsse.

 

Bürgermeister Gottheil nimmt eine ergänzende Einordnung des weiteren Vorgehens vor. So sei verwaltungsseitig geplant, die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt für den Ortsteil Osterwick auch über eine Förderung aus der Städtebauförderung zu finanzieren.

 

Für einen genauen Antrag aus dem Städtebauprogramm 2023 (Antragsfrist bis zum 30.09.2022) fehle derzeit noch eine konkretere Planung und Kostenkalkulation für die Maßnahmen. Die Verwaltung beabsichtige im Fall der Beschlussfassung des Rates lt. Beschlussvorschlag von verschiedenen Verkehrsplanungsbüros Entwürfe der Ortsdurchfahrt erstellen zu lassen, um eine vergleichende Übersicht unterschiedlicher Maßnahmen mit entsprechenden Kostenkalkulationen zu erlangen. Bis zum Frühjahr 2023 habe die Verwaltung noch Zeit, sich für einen Entwurf zu entscheiden und dann die Fördermittel für das Jahr 2024 zu beantragen (Antragsfrist dann bis 30.09.2023). 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: