Bürgermeister Gottheil informiert zunächst allgemein und - im Anschluss hieran Produktverantwortlicher Wübbelt konkret- über die bisherige Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen der Wirtschaftswege auf Rosendahler Gemeindegebiet.

 

Herr Gottheil fasst sodann abschließend zusammen, dass die Höhe der Haushaltsausgaben für dieses Projekt in Höhe von ca. 70.000 € überschritten werden, weil im Wesentlichen im Vergleich zu den im Zeitpunkt der Haushaltsbeschlussfassung geplanten Projekten zusätzliche Maßnahmen umgesetzt worden seien. Auch insoweit sei formal keine zusätzliche überplanmäßige Mittelbereitstellung durch die politischen Gremien notwendig.

 

Ausschussmitglied Gövert erkundigt sich nach dem Streckenabschnitt im Bereich des „Niedermarschweges“ im Ortsteil Höpingen, der sich in einem schlechten Zustand befinde.

Produktverantwortlicher Wübbelt erklärt, dass derzeit im Bereich „Niedermarschweg D 062“ 5 Markierungen wegen leichter Risse auf der Fahrbahndecke angebracht seien. Die Firma „Siering“ sei darüber bereits in Kenntnis gesetzt worden und habe eine umgehende Beseitigung zugesagt. Die Risse werden mit einer Emulsion verschlossen.

 

Ausschussmitglied Gövert fragt, welche Konsequenzen sich aus der Baumaßnahme für den Anlieger Gottheil ergeben.

 

Produktverantwortlicher Wübbelt führt aus, dass die Ausfahrt von Herrn Gottheil auf Grund der aufgebrachten bituminösen zweischichtigen Decke 20 cm tiefer liege als der Wirtschaftsweg.

Herr Gottheil habe zunächst vorgehabt, die in dieser Zufahrt befindlichen Grabenrohre von DIN 800 auf DIN 1000 zu erweitern. Aufgrund der hohen Kosten habe er davon aber Abstand genommen. Herr Gottheil werde die tieferliegenden Pflasterungen aufnehmen und an die Höhe des neuen Wirtschaftsweges angleichen.

Nach der Neuerstellung könne Herr Gottheil besser auf den neuen Wirtschaftsweg fahren. Die Angelegenheit sei bereits vor zwei Wochen vor Ort gemeinsam mit Herrn Gottheil, dem Produktverantwortlichen Herrn Wübbelt und der unteren Wasserschutzbehörde besprochen worden.

 

 

 

Die Ausführungen werden ohne weitere Wortmeldungen von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.