Nachtrag: 06.12.2007

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

1.    Die Nachkalkulationen zu den Gebührenkalkulationen sind dem zuständigen Ausschuss bis zum 31.08. des Folgejahres vorzulegen.

2.    Bis zum 31.08. des laufenden Jahres ist eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der nach Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ansatzfähigen Kosten, sowie zur Auskömmlichkeit der geltenden Gebührensätze, abzugeben.

3.    Die Vorlage des Jahresabschlusses hat bis zur nächstfolgenden Gebührenkalkulation zu erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussmitglied Branse erläuterte den Antrag der SPD-Fraktion und wies auf die Notwendigkeit hin, frühzeitig die endgültigen Über- bzw. Unterdeckungen für die kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde zu ermitteln. Seines Erachtens sei es auch durchaus sinnvoll hierfür eine Frist bis zum 30.06. des Folgejahres zu setzen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es zzt. programmtechnisch noch nicht möglich sei, zu der gewünschten Frist abschließende Ergebnisse vorlegen zu können. Dies gelte insbesondere für Gebührenhaushalte, in denen Investitionen getätigt werden, wie z.B. bei der Abwasserentsorgung.

 

Fachbereichsleiter Isfort schlug daher vor, den jährlichen Finanzbericht zu erweitern und dort eine Prognose über die Entwicklung der Gebührenhaushalte abzubilden. Grundsätzlich sei es auch Zielsetzung der Verwaltung möglichst früh, d.h. sobald die entsprechenden Daten vorliegen, der Politik die endgültigen Kalkulationsergebnisse vorzulegen. Insofern wurde der Beschlussvorschlag hinsichtlich der Fristsetzung weicher gefasst und verwaltungsseitig vorgeschlagen, die entsprechenden Nachkalkulationen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Vorlage des jeweiligen Jahresabschlusses, spätestens jedoch bis zur Beratung der nächstfolgenden Gebührenkalkulation, vorzunehmen.

 

Die Ausschussmitglieder Schröer und Fedder machten ebenfalls deutlich, dass es Zielsetzung sein müsse, dem zuständigen Ausschuss bis zum 30.06. des Folgejahres die Nachkalkulationen vorzulegen.

 

Darüber hinaus bat Ausschussmitglied Schröer auch um Vorlage der entsprechenden Jahresabschlüsse bis zur nächstfolgenden Gebührenkalkulation.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass bei einem festen Termin für die Vorlage der Nachkalkulationen dieser wenigstens um 2 Monate auf den 31.08. des Folgejahres verlängert werden sollte, da gerade im Abwasserbereich stets viele Änderungen zu berücksichtigen seien. Seines Erachtens stelle der 31.08. auch einen vernünftigen Zeitrahmen dar.

 

Ausschussmitglied Branse vertrat die Auffassung, dass im Prinzip für eine Übergangszeit nichts dagegen spreche, Zielsetzung aber zukünftig der 30.06. sein sollte.

 

Der Ver- und Entsorgungsausschuss fasste abschließend folgenden Beschluss: