Nachtrag: 06.12.2007

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Die Gebührenkalkulation für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Gebührensätze werden wie folgt festgesetzt:

 

a)         Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube       89,08 €

b)         Gebühr je m³ entnommenen Klärschlamms aus Kleinkläranlagen                  3,18 €

c)         Gebühr je m³ entnommenen Abwassers aus abflusslosen Gruben                2,22 €.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Ratssitzung am 19.12.2007, die Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren, Kleineinleitergebühren und Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen anzupassen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussmitglied Söller erklärte, dass für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen die Gebühren nicht beibehalten werden sollten und schlug vor, die folgenden kostendeckenden Gebühren zu erheben:

 

a)         Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube       89,08 €

b)         Gebühr je m³ entnommenen Klärschlamms aus Kleinkläranlagen                  3,18 €

c)         Gebühr je m³ entnommenen Abwassers aus abflusslosen Gruben                2,22 €.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass hierfür der Erlass einer 2. Änderungssatzung mit den neuen Gebührensätzen für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 01.01.2008 notwendig sei. Diese werde bis zur nächsten Ratssitzung am 19.12.2007 entsprechend angepasst.

 

 

Der Ver- und Entsorgungsaussschuss fasste folgenden Beschluss: