Es wird beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Kleikamp II“ im Ortsteil Osterwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.   

Es wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/257 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber verweist darauf, dass weitergehende Erläuterungen für die gezogenen Baugrenzen hier wichtig gewesen wären.

 

Herr Weber fragt, ob die derzeitige Drempelhöhe in Verbindung mit der festgesetzten Zweigeschossigkeit nicht dem Ziel zuwiderlaufe, dass Rosendahl in baulicher Hinsicht weniger in die Breite und mehr in die Höhe wachse.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb verweist darauf, dass man in den vergleichbaren Bebauungsplänen mit der Traufhöhe arbeite, die mit 6,50 Metern angesetzt sei. Die Festsetzung der Traufhöhe wirke sich - im Gegensatz zu einer Drempelbemessung - nicht vermindernd auf die tatsächlich bewohnbare Fläche aus. 

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck macht auf die inhaltliche Formulierung des Bauantrags aufmerksam, die sich explizit auf die Traufhöhe beziehe.

 

Bürgermeister Gottheil verweist darauf, dass die Entscheidungen zu Festsetzungen im Bebauungsplan immer aus der Absicht getroffen würden, den „nachbarschaftlichen Frieden am Zaun“ zu gewährleisten, insofern sei die gewählte Maßgröße sinnvoll.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: