Es wird beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes
„Kleikamp II“ im Ortsteil Osterwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
Baugesetzbuch (BauGB) ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Es wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/257 und gibt
kurze Erläuterungen.
Fraktionsvorsitzender Weber verweist darauf, dass weitergehende
Erläuterungen für die gezogenen Baugrenzen hier wichtig gewesen wären.
Herr Weber fragt, ob die derzeitige Drempelhöhe in Verbindung mit der
festgesetzten Zweigeschossigkeit nicht dem Ziel zuwiderlaufe, dass Rosendahl in
baulicher Hinsicht weniger in die Breite und mehr in die Höhe wachse.
Fachbereichsleiterin Brodkorb verweist darauf, dass man in den
vergleichbaren Bebauungsplänen mit der Traufhöhe arbeite, die mit 6,50 Metern
angesetzt sei. Die Festsetzung der Traufhöhe wirke sich - im Gegensatz zu einer
Drempelbemessung - nicht vermindernd auf die tatsächlich bewohnbare Fläche
aus.
Fraktionsvorsitzender Lembeck macht auf die inhaltliche Formulierung des
Bauantrags aufmerksam, die sich explizit auf die Traufhöhe beziehe.
Bürgermeister Gottheil verweist darauf, dass die Entscheidungen zu
Festsetzungen im Bebauungsplan immer aus der Absicht getroffen würden, den
„nachbarschaftlichen Frieden am Zaun“ zu gewährleisten, insofern sei die gewählte
Maßgröße sinnvoll.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: