1)    Der Bericht über das bisherige Verfahren zur Beteiligung der Bürger*innen zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt in Osterwick sowie die Stellungnahmen der Bürger*innen, die Anregungen und Bedenken beinhalten, werden zur Kenntnis genommen.

 

2)    Auf Grundlage der vorgetragenen Anregungen wird die Verwaltung beauftragt, mit Verkehrsplanungsbüros Kontakt aufzunehmen und diese zu bitten, im Rahmen eines Wettbewerbs Planungsvorschläge für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt zu entwickeln. Diese sollen in einer Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vorgestellt werden. Nach entsprechender Vorberatung soll der Gemeinderat über das weitere Vorgehen, wie z.B. die Beantragung von Städtebaufördermitteln oder alternativer Fördermittel durch die Verwaltung, entscheiden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/264 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Deitert erkundigt sich nach dem Zeitpunkt, wann mit Ergebnissen zu rechnen sei.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es bei positiver Beschlussfassung darum gehe, ein Pflichtenheft zu erarbeiten. Auf dessen Grundlage müsse man von verschiedenen Verkehrsplanungsbüros Entwürfe erstellen lassen.

 

Die unterschiedlichen Konzepte, die dann sukzessive vorgelegt würden, müssten in den politischen Gremien vorgestellt und gegeneinander abgewogen werden.

Bis zum Frühjahr 2023 habe die Verwaltung noch Zeit, sich für einen vorgelegten Entwurf zu entscheiden.

Bis zum 20. September 2023 habe man dann Zeit, einen städtebaulichen Förderantrag zu stellen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erkundigt sich danach, ob die Kosten für die Beauftragung externer Dienste auch durch Fördermittel gemindert werden könnten.

 

Bürgermeister Gottheil informiert, dass derzeit noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden könne, welche Ausgaben auf kommunaler Ebene in Zukunft durch das Land NRW gefördert werden, da durch die lt. Koalitionsvertrag geplante Aufhebung der gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von KAG-Beiträgen Änderungen zu erwarten seien, deren Ausmaß und angekündigte Folgefinanzierung durch das Land NRW abzuwarten seien.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

 

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: