Beschluss: ungeändert beschlossen

 

 

Die Gebührennachkalkulation 2021 sowie die Prognose für das Jahr 2022 für den Bereich der Abfallverwertung und -entsorgung werden zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 267und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Deitert verweist auf ein Pilotprojekt der Stadt Dülmen, um die Abrechnung der Abfallgebühren verbrauchergerecht zu gestalten. Das Projekt sei vom Kreis Coesfeld initiiert worden und beziehe sich auf die genaue Größe der Restmülltonne.

 

Produktverantwortliche Berger informiert, dass die Stadt Dülmen ausgewählt worden sei, weil man hier die einzelnen Bezirke und das zugehörige Verbraucherverhalten besser ermitteln könne.

Nach Projektabschluss sei eine kreisweite Einführung geplant. Frau Berger stehe dem Chipsystem, das eine genaue Ermittlung der Gefäßgröße erlaube, positiv gegenüber, sie verspreche sich dadurch weniger Verwaltungsaufwand, um defekte Auffangbehälter dem entsprechenden Haushalt zuzuordnen.

Auch Missbrauch bzw. krimineller Umgang mit den Restmülltonnen könne so aufgedeckt bzw. verhindert werden.

Mittels einer speziell dafür angebrachten Registratur werde überdies die Behälterbestandssicherung gewährleistet. Produktverantwortliche Berger rechnet deswegen mit Mehreinnahmen, die mit der kreisweiten Einführung verbunden seien.

 

Ausschussvorsitzender Fedder erkundigt sich, ob man verwaltungsseitig prognostizieren könne, wie hoch die zu tätigenden Ausgaben seien, die mit der Umrüstung der Abfallgefäße verbunden seien.

 

Produktverantwortliche Berger antwortet, dass sie damit rechne, bis Ende Oktober eine Übersicht über die mit der Umrüstung verbundenen Kosten vorliegen zu haben.

 

Ausschussvorsitzender Fedder erkundigt sich, wie lange die Ausschreibung des Projekts bzw. Auftragsvergabe noch laufe.

 

Produktverantwortliche Berger informiert, dass dieses Projekt bis Ende 2025 laufe.

 

Ausschussmitglied Söller erkundigt sich nach dem Grund, warum immer nur die Firma REMONDIS mit der Aufgabe der Abfallentsorgung betraut werde. Herr Söller fragt, ob man die Dienstleistung nicht öffentlich ausschreiben könne.

 

Produktverantwortliche Berger erklärt, dass in der Vergangenheit der Gemeinde Rosendahl - bis auf ein Angebot von der Firma Stenau - von keinem anderen Dienstleister Angebote gemacht worden seien. Solange keine weiteren Angebote vorliegen, könne die Verwaltung nichts weiter unternehmen.

 

Frau Berger verweist jedoch auf den Vorteil, den das Projekt biete, Abfallgefäße im Rahmen eines Mietkaufs zu erwerben, so könne man die Abfalltonnen einfach stehen lassen. Einem neuen Anbieter obliege dann lediglich die Sammlung und der Transport der Gefäße, was für diesen mit weniger finanziellem Aufwand verbunden sei, wodurch man sich verwaltungsseitig mehr Auswahl bei den Anbietern erhoffe. So entstehe mehr Konkurrenz und eine Monopolisierung werde verhindert.

 

 

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, wer mit dem Verkauf der Wertstoffe betraut sei.

 

Produktverantwortliche Berger informiert, dass es sich bei dem Verkauf der Wertstoffe um eine Kreisaufgabe handele. Der Kreis Coesfeld berücksichtige bei seiner Verkaufsentscheidung, wie die Wertstoffe an der Börse gehandelt würden, er verkaufe sodann nach den höchsten Preisen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: