Die Gebührennachkalkulation 2021 sowie die Prognose für das Jahr 2022 für den Bereich der Abfallverwertung und -entsorgung werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 267und
gibt kurze Erläuterungen.
Ausschussmitglied
Deitert verweist auf ein Pilotprojekt der Stadt Dülmen, um die Abrechnung der
Abfallgebühren verbrauchergerecht zu gestalten. Das Projekt sei vom Kreis
Coesfeld initiiert worden und beziehe sich auf die genaue Größe der
Restmülltonne.
Produktverantwortliche
Berger informiert, dass die Stadt Dülmen ausgewählt worden sei, weil man hier
die einzelnen Bezirke und das zugehörige Verbraucherverhalten besser ermitteln
könne.
Nach
Projektabschluss sei eine kreisweite Einführung geplant. Frau Berger stehe dem
Chipsystem, das eine genaue Ermittlung der Gefäßgröße erlaube, positiv
gegenüber, sie verspreche sich dadurch weniger Verwaltungsaufwand, um defekte
Auffangbehälter dem entsprechenden Haushalt zuzuordnen.
Auch
Missbrauch bzw. krimineller Umgang mit den Restmülltonnen könne so aufgedeckt
bzw. verhindert werden.
Mittels
einer speziell dafür angebrachten Registratur werde überdies die
Behälterbestandssicherung gewährleistet. Produktverantwortliche Berger rechnet
deswegen mit Mehreinnahmen, die mit der kreisweiten Einführung verbunden seien.
Ausschussvorsitzender
Fedder erkundigt sich, ob man verwaltungsseitig prognostizieren könne, wie hoch
die zu tätigenden Ausgaben seien, die mit der Umrüstung der Abfallgefäße
verbunden seien.
Produktverantwortliche
Berger antwortet, dass sie damit rechne, bis Ende Oktober eine Übersicht über
die mit der Umrüstung verbundenen Kosten vorliegen zu haben.
Ausschussvorsitzender
Fedder erkundigt sich, wie lange die Ausschreibung des Projekts bzw.
Auftragsvergabe noch laufe.
Produktverantwortliche
Berger informiert, dass dieses Projekt bis Ende 2025 laufe.
Ausschussmitglied
Söller erkundigt sich nach dem Grund, warum immer nur die Firma REMONDIS mit
der Aufgabe der Abfallentsorgung betraut werde. Herr Söller fragt, ob man die
Dienstleistung nicht öffentlich ausschreiben könne.
Produktverantwortliche
Berger erklärt, dass in der Vergangenheit der Gemeinde Rosendahl - bis auf ein
Angebot von der Firma Stenau - von keinem anderen Dienstleister Angebote
gemacht worden seien. Solange keine weiteren Angebote vorliegen, könne die
Verwaltung nichts weiter unternehmen.
Frau
Berger verweist jedoch auf den Vorteil, den das Projekt biete, Abfallgefäße im
Rahmen eines Mietkaufs zu erwerben, so könne man die Abfalltonnen einfach stehen
lassen. Einem neuen Anbieter obliege dann lediglich die Sammlung und der
Transport der Gefäße, was für diesen mit weniger finanziellem Aufwand verbunden
sei, wodurch man sich verwaltungsseitig mehr Auswahl bei den Anbietern erhoffe.
So entstehe mehr Konkurrenz und eine Monopolisierung werde verhindert.
Ausschussmitglied
Weber erkundigt sich, wer mit dem Verkauf der Wertstoffe betraut sei.
Produktverantwortliche
Berger informiert, dass es sich bei dem Verkauf der Wertstoffe um eine
Kreisaufgabe handele. Der Kreis Coesfeld berücksichtige bei seiner
Verkaufsentscheidung, wie die Wertstoffe an der Börse gehandelt würden, er
verkaufe sodann nach den höchsten Preisen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: