Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird durch den Rat der Gemeinde Rosendahl erteilt.


Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen 1 Enthaltung


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 272 und gibt kurze Erläuterungen.

Der Kreis habe signalisiert, dass er das als innovativ einschätze und das Vorhaben mittrage.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, ob es notwendig werde, nochmals einen Bauantrag zu stellen, um hier eine hydraulische Berechnung mit einfließen zu lassen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass eine hydraulische Berechnung für dieses Bauvorhaben nicht notwendig sei. Hydraulische Berechnungen seien jedoch erforderlich für den Bauantrag der Wohnanlage.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: