Fraktionsvorsitzender Weber fragt, ob man den Ratsbeschluss bezüglich der Anschaffung und Installation der Luftfilteranlagen zurücknehmen könne.

 

Bürgermeister Gottheil erinnert daran, dass Ratsbeschlüsse bindend seien und nicht willkürlich von ihm übergangen werden könnten. Er sei verpflichtet, Ratsbeschlüsse umzusetzen, sofern diese nicht grob rechtswidrig seien und er sie ansonsten beanstanden müsse.

Herr Gottheil weist darauf hin, dass er schon bei dem ursprünglichen Beschluss im Rahmen der Haushaltsberatung 2022 gegen eine Anschaffung der vorgesehenen Technik gestimmt habe.

Weiterhin habe er in der letzten Sitzung des Rates am 23. Juni 2022 nochmals gefragt, ob ein Beschluss gefasst werden sollte, der sich gegen die Anschaffung und Installation der Luftfilteranlagen ausspreche. Wenn so verfahren worden wäre, hätte er das eingeleitete Vergabeverfahren noch stoppen können. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Rat sei allerdings nicht erfolgt.

 

Nun seien Aufträge an verschiedenste Firmen getätigt worden und dem Ratsbeschluss für die Installation der Luftfilteranlage sei Folge zu leisten.