Sitzung: 08.09.2022 Rat
Fraktionsvorsitzender Weber fragt, ob man den
Ratsbeschluss bezüglich der Anschaffung und Installation der Luftfilteranlagen
zurücknehmen könne.
Bürgermeister Gottheil erinnert daran, dass
Ratsbeschlüsse bindend seien und nicht willkürlich von ihm übergangen werden
könnten. Er sei verpflichtet, Ratsbeschlüsse umzusetzen, sofern diese nicht
grob rechtswidrig seien und er sie ansonsten beanstanden müsse.
Herr Gottheil weist darauf hin, dass er schon bei dem
ursprünglichen Beschluss im Rahmen der Haushaltsberatung 2022 gegen eine
Anschaffung der vorgesehenen Technik gestimmt habe.
Weiterhin habe er in der letzten Sitzung des Rates am
23. Juni 2022 nochmals gefragt, ob ein Beschluss gefasst werden sollte, der
sich gegen die Anschaffung und Installation der Luftfilteranlagen ausspreche.
Wenn so verfahren worden wäre, hätte er das eingeleitete Vergabeverfahren noch
stoppen können. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Rat sei
allerdings nicht erfolgt.
Nun
seien Aufträge an verschiedenste Firmen getätigt worden und dem Ratsbeschluss
für die Installation der Luftfilteranlage sei Folge zu leisten.