Beschluss: ungeändert beschlossen

 

 

Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116 a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für die Gemeinde Rosendahl für das Haushaltsjahr 2021 vorliegen. Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 wird verzichtet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW für das Jahr 2021 zu erstellen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/260 und gibt kurze Erläuterungen.

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: