Es wird
festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur
Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116 a der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für die Gemeinde Rosendahl für das
Haushaltsjahr 2021 vorliegen. Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für
das Jahr 2021 wird verzichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW für das Jahr 2021 zu erstellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/260 und gibt kurze Erläuterungen.
Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: