Es wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwache südlich Am Holtkebach“ im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. X/274 als Anlage V beigefügten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: 9 Ja – Stimmen  1 Enthaltung


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 274 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Bürgermeister Gottheil informiert über die Suche nach einem geeigneten Ersatzhabitat für den Steinkauz, der sich derzeit noch auf der Fläche, die für das Bauvorhaben des neuen Feuerwehrhauses vorgesehen sei, aufhalte.

 

Herr Gottheil beschreibt, dass die Suche nach einer geeigneten Fläche sich als herausfordernd dargestellt habe, schließlich müsse die gesuchte Fläche eine Größe von annähernd 5.000m² aufweisen, sich in der näheren Region befinden und auch einen artgerechten Rückzugsraum für den Steinkauz darstellen.

 

Nun habe man verwaltungsseitig die ehemals als Friedhofserweiterungsfläche an der Gustav-Böcker-Straße zur Friedhofstraße hin liegende Fläche in Betracht gezogen. Bürgermeister Gottheil erklärt, dass diese Fläche aufgrund einer veränderten Bestattungskultur nicht mehr für Friedhofszwecke benötigt werde.

 

Somit handele es sich um eine Fläche in regionaler Nähe, die mit 4.100m² zwar etwas kleiner ausfalle als das ursprüngliche Habitat des Steinkauzes am Holtkebach. Bürgermeister Gottheil stellt in Aussicht, dass man evtl. zur Flächenerweiterung auch das angrenzende Flurstück 52 mitnutzen könne. Die untere Naturschutzbehörde habe sich in einem Gespräch mit der vorgeschlagenen Fläche einverstanden erklärt, sofern noch Rekultivierungsmaßnahmen durchgeführt und Ersatzpflanzungen getätigt würden.

Herr Gottheil betont, dass die Wahl dieser Fläche einen Beitrag dazu leiste, die Ökopunkte auch wirklich auf Gemeindegebiet zu nutzen und dort abzulösen. Man bräuchte zudem keine weiteren Ökopunke erwerben. Ergänzend weist er darauf hin, dass eine Wohnbaulandentwicklung auf der in Rede stehenden Ausgleichsfläche aufgrund der räumlichen Nähe zur Fa. Metrica schwierig bzw. nicht möglich sei. Vorteilhaft an dieser Lösung sei weiterhin, dass der ökologische Ausgleich für das Neubauvorhaben der Feuerwehr am Holtkebach somit auf einer Fläche im Ortsteil Holtwick erfolgen könne und die auszugleichenden Ökopunkte gleichzeitig zur „Umsiedlung“ des Steinkauzes angerechnet werden könnten.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass mit der vorliegenden Sitzungsvorlage der erste Aufschlag für die Aufstellung des Bebauungsplanes getan sei, man befinde sich noch in einem frühen Stadium der Öffentlichkeitsbeteiligung. Verwaltungsseitig sei auch ein Architektenwettbewerb angedacht, in dem verschiedene Modelle eines Feuerwehrgerätehausneubaus vorgestellt und diskutiert werden könnten.

 

In der Vergangenheit sei schon ein Besichtigungstermin von kürzlich erbauten Feuerwehrgerätehäusern in Nachbargemeinden durchgeführt worden.

 

Ausschussmitglied Weber erklärt, dass in der Sitzungsvorlage der von seiner  Fraktion  vorgeschlagenen Alternativstandort nicht auftauche. Hier handele es sich um eine Fläche an der Handwerkerstraße im Gewerbegebiet Holtwick, konkret im Bereich der geplanten Erweiterung.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass man verwaltungsseitig über den Standort im Gewerbegebiet von Holtwick nachgedacht, sich jedoch nach der geführten politischen Beratung aufgrund der großen Nachfrage nach Gewerbeflächen gegen diesen Standort entschieden habe. Zudem weise die von Herrn Weber vorgeschlagene Fläche Nachteile bei der Ausrückungszeit der Löschfahrzeuge auf, was ein erhebliches Ausschlusskriterium darstelle.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck verweist darauf, dass man sich derzeit in einer frühen Planungsphase des ersten Aufstellungsbeschlusses befinde. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die dabei eingehenden Stellungnahmen werde das Bauleitverfahren inhaltlich erst konkretisiert.

Herr Lembeck erklärt zudem, dass die Ablehnung des von Herrn Weber vorgetragenen Alternativstandorts auf dem klaren Argument gefußt habe, dass die Fläche im Gewerbegebiet nicht zentral genug sei.

 

Ausschussmitglied Weber weist darauf hin, dass das Grundstück, auf dem das neue Feuerwehrgerätehaus entstehen solle, nach den Ausführungen des Flächennutzungsplans im Falle eines Starkregenereignisses ca. 1,6 m überschwemmt werden könne. Herr Weber fordert einen entsprechenden Passus für den Beschlussvorschlag in der Ratssitzung vom 3. November 2022 aufzunehmen.

Fachbereichsleiter Wiesmann informiert, dass das Thema der Starkregenereignisse von der Verwaltung ernst genommen werde und sich der Fachbereich Planen und Bauen auch mit der Firma Gelsenwasser in Gesprächen befinde, um sich beraten zu lassen. Die Abschüssigkeit des Geländes sei bekannt und auch die sich daraus ergebende Problematik bei Starkregen.

 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: