Sitzung: 20.10.2022 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/274
Es wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwache südlich Am Holtkebach“ im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. X/274 als Anlage V beigefügten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja – Stimmen 1 Enthaltung
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 274
und gibt kurze Erläuterungen.
Bürgermeister
Gottheil informiert über die Suche nach einem geeigneten Ersatzhabitat für den
Steinkauz, der sich derzeit noch auf der Fläche, die für das Bauvorhaben des
neuen Feuerwehrhauses vorgesehen sei, aufhalte.
Herr
Gottheil beschreibt, dass die Suche nach einer geeigneten Fläche sich als
herausfordernd dargestellt habe, schließlich müsse die gesuchte Fläche eine
Größe von annähernd 5.000m² aufweisen, sich in der näheren Region befinden und
auch einen artgerechten Rückzugsraum für den Steinkauz darstellen.
Nun
habe man verwaltungsseitig die ehemals als Friedhofserweiterungsfläche an der
Gustav-Böcker-Straße zur Friedhofstraße hin liegende Fläche in Betracht
gezogen. Bürgermeister Gottheil erklärt, dass diese Fläche aufgrund einer
veränderten Bestattungskultur nicht mehr für Friedhofszwecke benötigt werde.
Somit
handele es sich um eine Fläche in regionaler Nähe, die mit 4.100m² zwar etwas
kleiner ausfalle als das ursprüngliche Habitat des Steinkauzes am Holtkebach.
Bürgermeister Gottheil stellt in Aussicht, dass man evtl. zur Flächenerweiterung
auch das angrenzende Flurstück 52 mitnutzen könne. Die untere
Naturschutzbehörde habe sich in einem Gespräch mit der vorgeschlagenen Fläche
einverstanden erklärt, sofern noch Rekultivierungsmaßnahmen durchgeführt und
Ersatzpflanzungen getätigt würden.
Herr
Gottheil betont, dass die Wahl dieser Fläche einen Beitrag dazu leiste, die
Ökopunkte auch wirklich auf Gemeindegebiet zu nutzen und dort abzulösen. Man
bräuchte zudem keine weiteren Ökopunke erwerben. Ergänzend weist er darauf hin,
dass eine Wohnbaulandentwicklung auf der in Rede stehenden Ausgleichsfläche
aufgrund der räumlichen Nähe zur Fa. Metrica schwierig bzw. nicht möglich sei.
Vorteilhaft an dieser Lösung sei weiterhin, dass der ökologische Ausgleich für
das Neubauvorhaben der Feuerwehr am Holtkebach somit auf einer Fläche im
Ortsteil Holtwick erfolgen könne und die auszugleichenden Ökopunkte
gleichzeitig zur „Umsiedlung“ des Steinkauzes angerechnet werden könnten.
Bürgermeister
Gottheil weist darauf hin, dass mit der vorliegenden Sitzungsvorlage der erste
Aufschlag für die Aufstellung des Bebauungsplanes getan sei, man befinde sich
noch in einem frühen Stadium der Öffentlichkeitsbeteiligung. Verwaltungsseitig
sei auch ein Architektenwettbewerb angedacht, in dem verschiedene Modelle eines
Feuerwehrgerätehausneubaus vorgestellt und diskutiert werden könnten.
In
der Vergangenheit sei schon ein Besichtigungstermin von kürzlich erbauten
Feuerwehrgerätehäusern in Nachbargemeinden durchgeführt worden.
Ausschussmitglied
Weber erklärt, dass in der Sitzungsvorlage der von seiner Fraktion
vorgeschlagenen Alternativstandort nicht auftauche. Hier handele es sich
um eine Fläche an der Handwerkerstraße im Gewerbegebiet Holtwick, konkret im
Bereich der geplanten Erweiterung.
Bürgermeister
Gottheil führt aus, dass man verwaltungsseitig über den Standort im
Gewerbegebiet von Holtwick nachgedacht, sich jedoch nach der geführten
politischen Beratung aufgrund der großen Nachfrage nach Gewerbeflächen gegen
diesen Standort entschieden habe. Zudem weise die von Herrn Weber
vorgeschlagene Fläche Nachteile bei der Ausrückungszeit der Löschfahrzeuge auf,
was ein erhebliches Ausschlusskriterium darstelle.
Ausschussvorsitzender
Lembeck verweist darauf, dass man sich derzeit in einer frühen Planungsphase
des ersten Aufstellungsbeschlusses befinde. Durch die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung und die dabei eingehenden Stellungnahmen werde das
Bauleitverfahren inhaltlich erst konkretisiert.
Herr
Lembeck erklärt zudem, dass die Ablehnung des von Herrn Weber vorgetragenen
Alternativstandorts auf dem klaren Argument gefußt habe, dass die Fläche im
Gewerbegebiet nicht zentral genug sei.
Ausschussmitglied
Weber weist darauf hin, dass das Grundstück, auf dem das neue
Feuerwehrgerätehaus entstehen solle, nach den Ausführungen des
Flächennutzungsplans im Falle eines Starkregenereignisses ca. 1,6 m
überschwemmt werden könne. Herr Weber fordert einen entsprechenden Passus für
den Beschlussvorschlag in der Ratssitzung vom 3. November 2022 aufzunehmen.
Fachbereichsleiter
Wiesmann informiert, dass das Thema der Starkregenereignisse von der Verwaltung
ernst genommen werde und sich der Fachbereich Planen und Bauen auch mit der
Firma Gelsenwasser in Gesprächen befinde, um sich beraten zu lassen. Die
Abschüssigkeit des Geländes sei bekannt und auch die sich daraus ergebende
Problematik bei Starkregen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: