Ausschussmitglied Schubert stellt fest, dass der Kreis Coesfeld Wasserentnahmen aus Bächen zum Gießen oder Sprengen des Rasens verboten habe. Er fragt nach, ob und von wem dies kontrolliert werde.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, dass diese Aufgabe bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld angesiedelt sei und dieser darauf punktuell reagieren werde.