Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

1.    Die Verwaltung wird beauftragt im Jahr 2008 auf der Grundlage des Angebotes I eine Hundebestandsaufnahme durchführen zu lassen.

 

2.    Im Haushalt 2008 soll ein Ansatz in Höhe von 4.800,00 € für die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme veranschlagt werden.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Neumann wies darauf hin, dass die Bürgerschaft durch die Vorberichterstattung in der Zeitung aufgeschreckt worden sei. Wenn er heute über die Durchführung entscheiden solle, benötige er den Fragenkatalog. Eine Bespitzelung der Bürgerinnen und Bürger werde er nicht mittragen. Er sei jedoch auch der Auffassung, dass derjenige, der einen Hund halte, hierfür auch zahlen solle. Er schlug vor, dass die Verwaltung vor der Durchführung der Hundebestandsaufnahme eine letztmalige Warnung an die Hundeeigentümer aussprechen solle.

 

Sachbearbeiter Croner erläuterte hinsichtlich des Verfahrens, dass an die Durchführung der Bestandsaufnahme strenge Maßstäbe gesetzt seien. So könnten sich die Mitarbeiter der Firma entsprechend ausweisen. Die Mitarbeiter würden zwar jeden Haushalt aufsuchen, dürften die Wohnung jedoch nicht betreten. Es handele sich um eine freiwillige Befragung. Minderjährige Kinder dürften nicht befragt werden, nur die zum Haushalt gehörenden erwachsenden Personen.

Es seien vier Fragen vorgesehen:

a)    Ob die Person mit der Befragung einverstanden sei,

b)    wenn ja, ob die Person einen oder mehrere Hunde halte,

c)    seit wann der Hund/ die Hunde im Haushalt lebe/n und

d)    wer Halter des Hundes/ der Hunde sei.

Darüber hinaus würden die Mitarbeiter ihre Wahrnehmungen vermerken. Anschließend würden die Listen der Firma mit dem Hundebestand verglichen.

 

Er verstehe die Bedenken von Herrn Neumann nicht, so Fraktionsvorsitzender Branse. Es gebe einen klaren Steuertatbestand für Hundehalter. Derjenige, der keine Hundesteuer zahle, hinterziehe Steuern. Es sei jetzt beabsichtigt zu kontrollieren, wer Steuern hinterziehe. Das sei legitim. Ob sich das rentiere, sei hier nebensächlich, da es hier um Gerechtigkeit gehe.

 

Ausschussmitglied Kuhl appellierte an Ausschussmitglied Neumann, eindeutig Stellung zu beziehen. Die Warnung sei doch bereits durch die Berichterstattung in der Zeitung erfolgt. Jeder Hundehalter könne jetzt noch seinen Hund anmelden. Der Fragenkatalog sei in Ordnung. Er werde der Sitzungsvorlage zustimmen.

 

Ausschussmitglied Neumann erläuterte, dass er der Sitzungsvorlage nicht hätte zustimmen können, wenn ihm der Fragenkatalog nicht bekannt gegeben worden sei. Wenn jemand seinen Hund nicht anmelde, handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Obschon die Befragung auch von Mitarbeitern der Verwaltung hätte durchgeführt werden können, werde er der Vorlage nun auch zustimmen.

 

Sachbearbeiter Croner teilte mit, dass sämtliche Firmen drei Abrechnungsvarianten angeboten hätten. Bei der Haushaltspauschale handele es sich voraussichtlich um die günstigste Variante.

 

Auf Wunsch der Ausschussmitglieder ist der Fragenkatalog dem Protokoll als Anlage I beigefügt.

 

 

Abschließend fasste der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss: