Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Die drei Gebührenkalkulationen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die der Sitzungsvorlage Nr. VII/591 als Anlage I beigefügte 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über das Friedhofs- und Bestattungswesen im Ortsteil Holtwick (Friedhofsgebührensatzung) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:                         9 Ja-Stimmen

                                                              1 Enthaltung


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.

 

Verständnisfragen wurden durch Sachbearbeiterin Berger umfassend beantwortet.

 

Fraktionsvorsitzender Branse äußerte die Auffassung, dass nicht der Gebührenzahler, sondern die Gemeinde dem Gebührenzahler Zinsen erstatten müsse. Hinsichtlich der Begründung verwies er auf Anlage II zu SV 613.

 

Sachbearbeiterin Berger erläuterte umfassend die Themenbereiche Verzinsung und Abschreibung. Sie verwies auf das Kommunale Abgabengesetz, in dem die Begriffe Beiträge und Gebühren definiert seien. Zur weitergehenden Erläuterung erklärte Frau Berger, dass beim zu verzinsenden Kapital lediglich Beiträge von Dritten abgezogen werden. Gebühren und Beiträge dürften nicht gegeneinander aufgerechnet werden.

 

Ausschussmitglied Kuhl fragte nach, ob die Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen von irgendeiner Stelle bereits bemängelt worden sei.

 

Bürgermeister Niehues berichtete, dass die Satzung aktuell nicht überprüft worden sei. Die Fragestellung von Herrn Branse sei jedoch bereits im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz von Frau Hahne ausführlich beantwortet worden.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass die Gemeinde Rosendahl die Gebühren für die gesamte Nutzungsdauer im Voraus bereits erhalten habe. Nach seiner Auffassung müssten diese Gebühren auf einem Sonderkonto zur Verfügung stehen. Dieses gebundene Kapital müsse verzinst und dem Gebührenzahler angerechnet werden.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass dieses Kapital nicht vorhanden sei, es handele sich lediglich um eine fiktive Größe.

 

Daraufhin erwiderte Fraktionsvorsitzender Branse, dass für den Fall, dass das Geld bereits ausgegeben sei, der Bürgermeister ein Problem habe. Er werde dafür Sorge tragen, dass die Satzung einer Überprüfung unterzogen werde.

 

Er könne den Ausführungen von Herrn Branse vom Grundsatz her folgen, so Ausschussmitglied Neumann. Man müsse aber auch eine gewisse Sicherheit geben. Eine 100%ige Gerechtigkeit sei nicht zu erzielen. Insgesamt sei die Kalkulation nachvollziehbar, die WIR-Fraktion werde der Kalkulation zustimmen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Everding erläuterte Sachbearbeiterin Berger, dass die Bestattungsgebühr in Osterwick eventuell deswegen günstiger sei als in Holtwick, weil die Kirchengemeinde aus Altverträgen noch günstigere Konditionen habe. Darüber hinaus unterhalten die Kirchengemeinden mehrere Friedhöfe, so dass der Bestatter hier möglicherweise andere Konditionen geboten habe.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Löchtefeld erläuterte Sachbearbeiterin Berger, dass sich der angesetzte Stundensatz von 40 € aus einem Personalkosten- und Sachkostenanteil (Geräte, Maschinen) zusammensetze.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld wies darauf hin, dass es eventuell günstiger sei, auch die Pflegearbeiten für den Friedhof Holtwick fremd zu vergeben.

 

Wenn es seitens des Ausschusses gewollt sei, könne man diese Arbeiten ausschreiben, so Sachbearbeiterin Berger, jedoch sei der Umfang dieser Arbeiten im voraus schwer zu greifen und festzulegen.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld fragte nach, wie hoch die Anzahl der Grabstellen insgesamt sei und warum sich die Anzahl der Grabstellen in der Kalkulation für das Jahr 2008 von der Anzahl der Grabstellen in der Kalkulation für das Jahr 2007 unterscheide.

 

Sachbearbeiterin Berger erläuterte, dass mit Stand 1.12.2007 970 Grabstellen genutzt werden. Für die Berechnung der Nutzungs- und Verlängerungsgebühr für das Jahr 2008 müssten die  Neuzugänge 2008 hinzugerechnet und die Grabstellen, deren Nutzungszeit mit Ablauf des Jahres 2007 endet, herausgerechnet werden.

 

Abschließend fasste der Haupt- und Finanzausschuss folgenden geänderten Beschlussvorschlag für den Rat: